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Aussendienstverträge - keine Vergütung mehr für Samstagsdienst?

R
rosa
Jan 2018 bearbeitet

In einem Betrieb wird den Kollegen des Aussendienstes mitgeteilt, das sie die anfallenden Stunden vom Samstagsdienst sowie alle anderen aussergewöhnlichen überstunden Events etc. nicht mehr in Freizeit vergütet bekommen. Dieses soll durch einen Zusatzvereinbarung von den Aussendienstlern unterschrieben werden.

Nun hat diese Fa. keinen Betriebsrat.

Bleibt den Beteiligten nur der Gang zum Anwalt um die Zusatzvereinbarung überprüfen zu lassen. GGF. im Nachhinein nicht gekündigt zu werden weil man diese nicht unterschieben hat.

2.09004

Community-Antworten (4)

B
Biggy

06.09.2006 um 18:17 Uhr

Hallo Rosa Ist denn von den Betroffenen niemand in der Gewerkschaft, denn die ist in der Regel für ihre Mitglieder da und hilft bei Fragen weiter. Wenn nicht, dann bleibt wohl nur ein Anwalt für Arbeitsrecht der diese Vereinbarung überprüft würde ich meinen. Biggy

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Rollie

06.09.2006 um 18:41 Uhr

ironiemodusan

Was spricht dagegen ? So haben die Außendienstler endlich mal geregelte Wochenenden und i.d.R. pünktlich Feierabend

ironiemodusaus

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rosa

07.09.2006 um 09:07 Uhr

Hallo Rollie,

da hast du was falsch verstanden.

Der Aussendienst hat sonst für Samstag und Sonntag Freizeit bekommen. Und jetzt soll das entfallen. sozusagen in die Regelarbeitszeit fallen. Das ist zwar geregelt dann aber nicht zum Vorteil der AN sondern des AG.

Gruss Rosa

F
Fayence

07.09.2006 um 11:43 Uhr

Rosa,

auch ohne BR gilt z.B. das ArbZG und ein Beschäftigungsverbot am "heiligen" Sonntag (Ausnahmen bestätigen die Regel)!

Der AG will also "nur" die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit umverteilen und das so, dass auch die Veranstaltungen damit abgedeckt sind? Interessenshalber, in welcher Branche arbeitet Ihr? Was sagt der AV bzgl. der Lage/Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit?

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