Erstellt am 06.09.2006 um 16:17 Uhr von Biggy
Hallo Rosa
Ist denn von den Betroffenen niemand in der Gewerkschaft, denn die ist in der Regel für ihre Mitglieder da und hilft bei Fragen weiter.
Wenn nicht, dann bleibt wohl nur ein Anwalt für Arbeitsrecht der diese Vereinbarung überprüft würde ich meinen.
Biggy
Erstellt am 06.09.2006 um 16:41 Uhr von Rollie
*ironiemodusan*
Was spricht dagegen ? So haben die Außendienstler endlich mal geregelte Wochenenden und i.d.R. pünktlich Feierabend
*ironiemodusaus*
Erstellt am 07.09.2006 um 07:07 Uhr von Rosa
Hallo Rollie,
da hast du was falsch verstanden.
Der Aussendienst hat sonst für Samstag und Sonntag Freizeit bekommen. Und jetzt soll das
entfallen. sozusagen in die Regelarbeitszeit fallen. Das ist zwar geregelt dann aber nicht zum
Vorteil der AN sondern des AG.
Gruss Rosa
Erstellt am 07.09.2006 um 09:43 Uhr von Fayence
Rosa,
auch ohne BR gilt z.B. das ArbZG und ein Beschäftigungsverbot am "heiligen" Sonntag (Ausnahmen bestätigen die Regel)!
Der AG will also "nur" die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit umverteilen und das so, dass auch die Veranstaltungen damit abgedeckt sind?
Interessenshalber, in welcher Branche arbeitet Ihr?
Was sagt der AV bzgl. der Lage/Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit?