In einem Betrieb wird den Kollegen des Aussendienstes mitgeteilt, das sie die anfallenden
Stunden vom Samstagsdienst sowie alle anderen aussergewöhnlichen überstunden Events etc.
nicht mehr in Freizeit vergütet bekommen. Dieses soll durch einen Zusatzvereinbarung von den
Aussendienstlern unterschrieben werden.

Nun hat diese Fa. keinen Betriebsrat.

Bleibt den Beteiligten nur der Gang zum Anwalt um die Zusatzvereinbarung überprüfen zu lassen.
GGF. im Nachhinein nicht gekündigt zu werden weil man diese nicht unterschieben hat.