Stellausschreibung - efrorderlich wenn die Stellvertretung von vorhandenem Ppersonal gemacht werden soll?
bei uns sollen die schichtleiter (3) je einen vertreter bekommen. dabei handelt es sich aber nicht um neue arbeitsstellen. die stellvertretung soll von vorhandenem personal bei urlaub oder krankheit gemacht werden. es gibt mehrere intressenten. muß der AG dafür eine stellenausschreibung/ -beschreibung machen. Es soll dann eine Sonderzahlung geben wenn der vertretungsfall länger wie 3 wochen ist.
Community-Antworten (2)
07.10.2006 um 10:24 Uhr
@smaks, müssen muss der AG nicht. Aber der BR kann eine Stellenausschreibung verlangen!
07.10.2006 um 10:39 Uhr
smaks, bekommt der/die StellvertreterIn eine neue Stellenbeschreibung...mehr Gehalt...?
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