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Mitarbeiter sollen (möchten) 3-5 Wochen gleiche Schicht machen

M
MIPEDE
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, Gestern bekamen wir als BR (9 Personen) einen Antrag, das 6 MA, 3 Schichten für 3-5 Wochen in unserer Schweisserei machen sollen. MA 1+2, nur Frühschicht MA 3+4, nur Spätschicht MA 5+6, nur Nachtschicht

jede Schicht Mo-Fr a:10 Std. - evtl. Samstag noch ein paar Stunden.

Die MA möchten es selber so haben, der BR soll sich da lieber nicht einmischen.

ich persönlich habe da ein großes Problem mit dem zuzustimmen. Wie seht Ihr dieses ??

1.42204

Community-Antworten (4)

H
Hassan

06.04.2011 um 08:03 Uhr

Der BR wird sich einmischen müssen !!!

G
Gustl

06.04.2011 um 08:36 Uhr

Hallo,

ich schreibe mal für Hassan weiter: Der BR wird sich einmischen müssen, wenn andere Mitarbeiter dadurch Defizite haben und sich beim BR beschweren. Um für ein "gleiches Recht für alle" zu sorgen, muss dann der BR handeln.

Gruß, Gustl

R
rkoch

06.04.2011 um 10:34 Uhr

Witzig, aber die eigentliche Begründung WARUM der BR sich einmischen MUSS hat keiner geschrieben:

Derartige Sachen fallen unter §87 BetrVG und damit MUSS der BR diesen Sachen explizit zustimmen oder der AG DARF gar nicht so vorgehen, außer eine BV oder sonstige Erlaubnis des BR erlaubt ihm ohne weitere MB diese Vorgehensweise.

ich persönlich habe da ein großes Problem mit dem zuzustimmen.

Ich nicht. Drei-Schicht-Betrieb, auch ohne Wechselschicht ist eine nach ArbZG vollkommen legale Art der Arbeitszeitverteilung. Selbst die 10h/Schicht stellen kein Problem dar wenn nach den 3-5 Wochen für einen angemessenen Áusgleich (Durchschnitt 8h/6Monate sowie freie Tage bzw. finanzieller Ausgleich der Nachtarbeit nach ArbZG) gesorgt wird. Allerdings frage ich mich wie der AG den Tag von 24 auf 30 Stunden ausdehnen will. Wenn er das schafft bitte ich um Details, das möchte unser AG schon seit 25 Jahren und der Tag will und will nicht länger als 24 Stunden werden.....

Die MA möchten es selber so haben, der BR soll sich da lieber nicht einmischen.

In wie weit natürlich berechtigte Bedenken a'la Gustl vorliegen hast Du nichts davon geschrieben..... Wenn derartige Bedenken nicht vorliegen sollte sich der BR grundsätzlich im Sinne der MA entscheiden, sich aber zumindest bzgl. ArbZG (s.o.) und typischerweise bei solchen Sachen aufkommenden Fragen (wie: Was passiert wenn ein MA ausfällt, wer springt ein?) einmischen und ggf. versuchen für die MA noch was rauszuschlagen (Nix ist umsonst).

S
Südmann

06.04.2011 um 10:49 Uhr

was wäre denn "das große Problem" dabei ?

solange die rechtlichen Vorraussetzungen eingehalten werden (Arbeitszeitgesetz, evtl. BVs zu dem Thema etc) wäre doch nichts dagegen einzuwenden, den betroffenen Mitarbeitern, die noch dazu alle (?) damit einverstanden wären, die äußerst belastende Wechselschicht für einige Zeit zu ersparen

grundsätzlich könnte man doch nichts dagegen sagen, wenn sich Mitarbeiter um Tauschpartner bemühen, um die Arbeitszeiten einigermassen konstant zu halten,

und wenn sich jemand beschwert, warum "müssen" die keine Schichten mehr wechseln, oder warum kann ich nicht ein paar Wochen lang dieselbe Schicht machen könnte man ihm doch die Alternative aufzeigen : such dir einen Tauschpartner bzw. man greift als BR regulierend ein, daß auch andere mal zum Zug kommen, die gerne möchten, aber keine Tauschpartner finden, indem man mögliche Tauschpartner "gerecht" verteilt, um keine "Spezlwirtschaft" aufkommen zu lassen

ich sehe hier eher eine Chance für den BR, bei Unterstützung derartiger Vorhaben, bei den Mitarbeitern zu punkten,

die Frage für mich wäre aber, inwiefern das Ganze praktisch durchführbar wäre, ohne ein "Fass" aufzumachen, und "Tauschchaos" hervorzurufen vielleicht über eine BV "Diensttausch"

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