Erstellt am 05.04.2011 um 14:59 Uhr von Ulrik
Die Lohnzahlungen muß der AN selbst einklagen. Da könnt ihr als BR gar ncihts machen.
Ihr könnt aber in Zukunft darauf achten, daß neue Kollegen entsprechend ihrer Tätigkeit eingruppiert werden.
Allerdings ist bei dem vorliegenden Fall m. E. ein wenig aufzupassen. Wo sind die Lohngruppen geregelt?? Machen die Kollegen wirklich das Gleiche?? Ist es tatsächlich eine Lohngruppe mehr, oder bekommt Nummer zwei nur eine Zulage ausserhalb der Lohngruppe?
Erstellt am 05.04.2011 um 15:14 Uhr von PTNetty
Hallo,
und das AGG findet nur Anwendung bei Benachteiligung wegen der festgelegten Gründe:
- Rasse
- ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Alter
- Weltanschauung/Religion
- Behinderung
- sexuelle Identität
Wenn das nachweislich so ist und die Kriterien die Ulrik aufgeführt hat auch erfüllt sind ...
dann kann man den AG ja mal drauf ansprechen
Gruß
PT Netty