Versetzung von der Nacht in den Tag
Hallo
was meint ihr. Kann der AG Mitarbeiterin 1 die schon drei Jahr im Nachtdienst arbeitet aus dem Nachtdienst nehmen um Mitarbeiterin 2 ( ehemalige Geliebte) in die Nacht zu versetzen weil die das so will. Begründung Mitarbeiterin 1 war war wegen Handop zu lange krank und soll deshalb aus der Nacht. Mitarbeiterin 1 hat dadurch auch finanzielle Einbußen Wie sieht die Rechtslage aus, was meint ihr? Arbeitsplatz Altenwohnheim
Community-Antworten (6)
04.04.2011 um 20:44 Uhr
Biggy, Gibt es einen Betriebsrat?
04.04.2011 um 20:49 Uhr
was ist im Arbeitsvertrag vereinbart ?
04.04.2011 um 20:54 Uhr
Kommt drauf an, hat Mitarbeiterin 1 einen Vertrag als Dauernachtwache ? Wenn ja, ist sie fein raus raus, wenn nein, könnte sie Gewohnheitsrecht geltend machen. Kann sie nach der Hand-OP wie gewohnt ihre Arbeitsleistung in der Nacht erbringen ? Unserer Dauernachtwache hat unser AG das Delegationsrecht aus dem BGB um die Ohren gehauen, das Arbeitsgericht hat ihm Recht gegeben. Seitdem fahren alle MA im Dreischichtsystem.
04.04.2011 um 22:12 Uhr
Biggy, ich stell Dir hier mal Urteile zu dem Thema ein:
Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht Leitsatz: Die Umsetzung eines Arbeitnehmers von der Tagschicht in die Nachtschicht ist keine zustimmungspflichtige Versetzung, wenn sich dadurch lediglich die Lage der Arbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmers ändert. (BAG, Beschluß vom 23.11.1993 - 1 ABR 38/93)
Anspruch einer Krankenschwester auf Nachtschicht-Arbeit Eine über Jahre in der Nachtschicht eingesetzte Krankenschwester hat auch dann einen Anspruch auf Arbeit ausschließlich in der Nacht, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Krankenschwester hatte sich 1992 auf die Stellenanzeige des Alten- und Pflegeheims, mit der eine Nachtwache gesucht wurde, gemeldet, und war daraufhin zehn Jahre lang ausschließlich nachts eingesetzt worden. Danach aber wurde sie im Wechselschichtdienst eingeteilt und sollte auch tagsüber arbeiten. Unter Hinweis auf die Versorgung ihrer fünf Kinder wehrte sie sich vor Gericht gegen die neue Einteilung. Das LAG hat der Klage der Arbeitnehmerin gegen das Heim im Eilverfahren stattgegeben. Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin. Schon die Stellenausschreibung war auf eine Tätigkeit ausschließlich in der Nacht fixiert. In Anbetracht ihrer familiären Situation und der langjährigen Nachtarbeitspraxis hat die Krankenschwester deshalb auch ohne eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Vereinbarung darauf vertrauen dürfen, auch künftig ausschließlich in den Nachtstunden eingesetzt zu werden. (LAG Frankfurt/M., 5 SaGa 1623/02, quelle:dpa v. 28.08.2003)
Gewohnheitsrecht auf bestimmte Arbeitszeiten Selbst eine über Jahrzehnte gleichbleibende Einteilung in den Nachtdienst, lässt keine betriebliche Übung hinsichtlich dieser Arbeitszeit entstehen. Aus diesem Grund hat das Gericht die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der gegen die Einteilung in den Tagdienst, obwohl er seit mehreren Jahren in der Nachtschicht tätig war, geklagt hat. Begründet wurde die Klage mit der Entstehung eines Gewohnheitsrechtes durch die jahrelange Übung immer die gleiche Arbeitszeit gehabt zu haben. Der Arbeitnehmer vertrat die Ansicht, hierdurch sei ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Einteilung in die Nachtschicht entstanden. Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt. Voraussetzung für das Entstehen einer betrieblichen Übung ist ein übereinstimmender Wille von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber nicht erkennen lassen, mit der generellen Übernahme einer bestimmten Schicht einverstanden gewesen zu sein. (LAG Hessen - 9 Sa 1325/98; quelle: Handelsblatt vom 19.10.1998)
Wenn es einen BR gibt, hat er wohl eher nach § 87 Abs.1 Nr. 2 ein MBR als nach § 99 => Versetzung
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 87 Schicht- und Nachtarbeit RN 84
Es erfasst die Umstellung von drei auf zwei Schichten, den Wegfall der Nachtschicht, die Ausgestaltung eines gem. § 6 Abs. 5 ArbZG zu gewährenden Freizeitausgleichs für Nachtarbeit (BAG 26. 4. 05, NZA 05, 884 [887]), die Regelung über Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Wechselschichten
sowie die Frage, welche AN in welcher Schicht eingesetzt werden sollen. Auch der Schichtwechsel einzelner AN unterliegt dem Mitbestimmungsrecht,
wenn der AG in einer Vielzahl von Situationen, die sich mit betriebsbedingter Notwendigkeit immer wieder ergeben, veranlasst ist, für einen oder mehrere AN einen Wechsel durchzuführen (BAG 27. 6. 89, AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; 18. 9. 02, BB 03, 740 [741]; 3. 5. 06, DB 07, 60 [61]; GK-Wiese, Rn. 327; Richardi-Richardi, Rn. 290; a. A. Fitting, Rn. 123).
06.12.2018 um 00:43 Uhr
Ich habe dieses Jahr mehr Nachtdienst als tagesdinstr. Jet wurde ich in tages dinst verzetz weil ich eine OP hatte. Aber wäre Grund ist das andere mitarbeiten gut mit schef ist und braucht Geld. Und noch eine wellch hate von 5 Jahren da gearbeitet und selbst danach gekündigt. Ich habe schef gesagt das ich Nächte arbeiten will. Darf er mich einfach raus nehmen!?
06.12.2018 um 10:25 Uhr
@ Nema
"Erstellt am 04.04.2011 um 20:12 Uhr von nicoline"
Zwar schon was älter, aber sicherlich noch "aktuell". Was für Informationen suchst Du sonst noch ?
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