Erstellt am 17.11.2017 um 13:12 Uhr von nicoline
lolli1975
Es ist leider so, dass eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell abhängig ist von der Zustimmung des Arbeitgebers.
Hast du eine anerkannte Schwerbehinderung, oder zumindest einen Antrag gestellt?
Erstellt am 17.11.2017 um 20:08 Uhr von lolli1975
Hallo ja ich habe eine anerkannte Schwerbehinderung 30% und ein Gleichsellungsantrag gestellt.ein verschlechterungs antrag stelle ich nächsten monat.Darf ich auch ohne Wiedereigliederung anfangen. Wenn ich es möchte und der Arzt nichts dagegen hat?
Danke für die Antwort :)
Erstellt am 18.11.2017 um 10:10 Uhr von nicoline
Selbstverständlich darfst du auch ohne Wiedereingliederung anfangen. Ich würde mir an deiner Stelle einmal überlegen, mich an das Integrationsamt zu wenden. Die können dich unterstützen.
Erstellt am 18.11.2017 um 11:26 Uhr von lolli1975
OK das wüsste ich nicht muss mal schauen das das ich so schnell wie möglich ein termin bekomm dort. Denke das ich jetzt für mein Arbeitgeber zu teuer bin oder eine belasung durch meine erkrankung.
Danke dir für die info! :)
Erstellt am 18.11.2017 um 21:22 Uhr von nicoline
PS: und erkunde einmal, ob es in eurer Firma eine Schwerbehindertenvertretung gibt, auch die müsste dich unterstützen.
Erstellt am 18.11.2017 um 21:57 Uhr von lolli1975
Die gibt es leider nicht und der Betriebsrat steckt noch in den Baby Schuhen. Aber danke hätte nicht gedacht das es einen so schwer gemacht wird. Grade weil die Wiedereingliederung auch von Arbeitgeber gewünscht war. :(
Erstellt am 19.11.2017 um 01:23 Uhr von merkur
"...aber danke hätte nicht gedacht das es einen so schwer gemacht wird. Grade weil die Wiedereingliederung auch von Arbeitgeber gewünscht war. :( "
Ich würde hier ebenfalls raten, dich an das Integrationsamt zu wenden. Das 9. Sozialgesetzbuch (§84) sieht jedenfalls nicht vor, dass allein der AG über die Umstände und den Ablauf des BEM entscheidet!
Es wird hier ausdrücklich darauf verwiesen (§84, Abs. 2), dass der Betroffene selbst, der Betriebsrat (bzw. eines Mitgliedes desselben), ein evtl. Schwerbehindertenvertreter und der AG an der Planung des konkreten Ablaufs des BEM beteiligt sein sollten. Gegebenenfalls kann auch noch ein Arzt mit zu Rate gezogen werden.
Auf jeden Fall ist ohne deine Zustimmung kein BEM möglich. Du kannst also vom AG zu nichts gezwungen werden. Wenn es also keine SBV bei euch gibt sollte zumindest der BR dich unterstützen und, wie gesagt, gegebenenfalls das Integrationsamt und euer Betriebsarzt. Vielleicht gibt es einen Kompromiss auf den ihr euch einigen könnt..
Erstellt am 19.11.2017 um 11:00 Uhr von lolli1975
Den Betriebsrat habe ich informiert ich werde alles versuchen um wieder meine alte Position zu bekommen Grad weil sie nicht besetzt würde und 2 Kräfte in der Nacht Fehlen.
Danke für eure Hilfe die Info hilf mir und macht mit. :)