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Arbeitszeit An- und Abreise zu Tagungen

C
columbus
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage zur Arbeitszeit im Außendienst. Unser gesamter Außendienst hat demnächst an einem Montag eine 1 tägige Tagung. Es sind Kollegen dabei, die mehr als 500 km Anreise haben. Die Tagung beginnt um 10.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr Die besagten Kollegen wären von etwa 4.00 - 22.00 Uhr unterwegs. Da die Tagung an einem Montag angesetzt ist, weigern sich die Kollegen, schon am Sonntag anzureisen. Welche Möglichkeiten hat der BR? Kann der BR verlangen, daß die Tagung anders angesezt wird, daß Kollegen nicht 18 Stunden an einem Tag unterwegs sind. Kann der BR verlangen, daß im Anschluß an die Tagung für Mitarbeiter, die lange Fahrtzeiten haben, eine Übernachtung gebucht wird. Danke für eure Antworten

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Community-Antworten (2)

G
gallocampo

04.04.2011 um 18:40 Uhr

Moin!

Arbeitszeiten > 10 Stunden sind gar nicht zulässig.

§3 Arbeitszeitgesetz

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§4 Arbeitszeitgesetz

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§5 Arbeitszeitgesetz

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

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Nach maximal 10 Stunden sind also 11 Stunden Pause PFLICHT.

Gruss

C
columbus

14.04.2011 um 14:03 Uhr

Danke für Deine Antwort. Ich habe noch einen aktuellen Vorfall. Wir wisse nicht wie wir und verhalten sollen. Wir haben eine 2 tägige BR Sitzung beginnend am Morgen um 8.30 Uhr, endend am nächsten Tag um 14.00 Uhr Wir hatten um Anreise am Vorabend gebeten. Ich wohne über 600 km vom Sitzungsort entfernt. Jetzt wurde mir ein Flug gebucht, bei dem ich um 6.05 Uhr am Flughafen sein muß. Ich fahre also um 5.00 Uhr von zu Hause weg. Begründung ist, der Flug ist keine Arbeitszeit, da kann ich 1 Stunde schlafen. Als Rückflug wurde mir ein Flug um 19.00 gebucht, obwohl 1 Flug um 16.00 Uhr noch freie Plätze hat.

Ich sehe das als Behinderung der BR Tätigkeit. Was kann man dagegen tun.

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