Erstellt am 04.04.2011 um 16:40 Uhr von gallocampo
Moin!
Arbeitszeiten > 10 Stunden sind gar nicht zulässig.
§3 Arbeitszeitgesetz
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§4 Arbeitszeitgesetz
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§5 Arbeitszeitgesetz
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
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Nach maximal 10 Stunden sind also 11 Stunden Pause PFLICHT.
Gruss
Erstellt am 14.04.2011 um 12:03 Uhr von columbus
Danke für Deine Antwort.
Ich habe noch einen aktuellen Vorfall. Wir wisse nicht wie wir und verhalten sollen.
Wir haben eine 2 tägige BR Sitzung beginnend am Morgen um 8.30 Uhr, endend am nächsten Tag um 14.00 Uhr
Wir hatten um Anreise am Vorabend gebeten.
Ich wohne über 600 km vom Sitzungsort entfernt.
Jetzt wurde mir ein Flug gebucht, bei dem ich um 6.05 Uhr am Flughafen sein muß.
Ich fahre also um 5.00 Uhr von zu Hause weg.
Begründung ist, der Flug ist keine Arbeitszeit, da kann ich 1 Stunde schlafen.
Als Rückflug wurde mir ein Flug um 19.00 gebucht, obwohl 1 Flug um 16.00 Uhr noch freie Plätze hat.
Ich sehe das als Behinderung der BR Tätigkeit.
Was kann man dagegen tun.