Erstellt am 07.04.2009 um 10:38 Uhr von Jumper
@brb
Sind bei euch Tätigkeiten, die durch den Umgang mit Patienten oder deren Körperflüssigkeiten in Kontakt mit Erregern kommen könnten?
Dann wäre es ja Verständlich, denn die G 42 beinhaltet folgende Untersuchuchungen:
Anamnese, körperliche Untersuchung, Urinstatus, Blutentnahme, Tuberkulintest, je nach Erreger weitere Untersuchungen wie z.B. HIV, HBV und HCV.
Aber auch Dorgen können im Urin festgestellt werden, z.B. Cannabis, Kokain, Ecstasy, und im schnitt 3-4 Tage nach Konsum.
Ob aber ein Dorgentest gemacht wird...kann dir hier wohl keiner sagen.
Solltest dich mit dem AG zusammensetzen und dies klären.
Hier noch ein Link zu dem Thema:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_ArbG_Hamburg_Drogenkontrollen_01_09_2006_27Ca136_06.html
Erstellt am 07.04.2009 um 10:51 Uhr von Frank
Hallo brb,
jeder Mitarbeiter kann den Betriebsarzt auf seine arztliche Schweigepflicht hinweisen.
In diesen Fall darf der Arzt den Arbeitgeber nur mitteilen, dass die Untersuchung stattgefunden hat und ob bestimmte Auflagen bei seiner Tätigkeit zu beachten sind.