Tagegeld bei Dienstreise
Hätte eine Frage zum Tagegeld bei Dienstreisen.
Der AG kann es bezahlen, was ich auch bekomme, nur ab einer bestimmten Höhe im Jahr o.ä. muss man es versteuern.
Kann mir jemand weiterhelfen wo ich das finde und wie dies geregelt wird.
Danke schon mal im vorraus.
Martin
Community-Antworten (1)
30.03.2011 um 22:51 Uhr
. . . habe ich bei Wikipedia gefunden: "Erhält ein Arbeitnehmer seinen Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber ersetzt, ist dieser Ersatz bis zur Höhe des steuerlich zulässigen Pauschbetrags steuerfrei. Seit 2010 muss die Verpflegung und insbesondere das Frühstück, das der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer gezahlt hat, nicht mehr abgezogen werden. Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn der Arbeitgeber das Hotel selbst gebucht hat. Stattdessen kann Verpflegung mit den wesentlich geringeren Sachbezugswerten versteuert werden. Der Arbeitgeber kann gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG höhere Erstattungen mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % versteuern, soweit sie die steuerfreien Pauschalen nicht um mehr als 100 % übersteigen. Darüber hinausgehende Beträge gehören zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn."
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