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Tagegeld für Weiterbildungen und Messebesuche - Hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht?

N
Noldi
Jan 2018 bearbeitet

Änderung der Reiserichtlinien: Der Arbeitgeber hat heute neue Reiserichtlinien veröffentlicht. Folgender Satz ist neu: "Für Weiterbildungen oder Besuch von Messen wird kein Tagegeld gewährt. Im Reiseantrag ist zu vermerken, ob es sich bei der Auswärtstätigkeit um eine Weiterbildung oder den Besuch einer Messe handelt." Hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

27.05.2009 um 20:25 Uhr

reisekostenrichtlinien sind nicht mitbestimmungspflichtig

B
Brentan

28.05.2009 um 07:21 Uhr

@Noldi Ich verstehe das hier richtig du sprichst vom wegfall eines zusätzlichen Tagegeldes und nicht von der Verpflegungspauschale??

N
Noldi

28.05.2009 um 18:39 Uhr

Hallo Brentan, Das Tagegeld entspricht bei uns der Verpflegungspauschale. Etwas Zusätzliches gibt es bei uns nicht.

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