Erstellt am 29.03.2011 um 19:30 Uhr von nicoline
Quasselstrippe
BAG v. 10. 11. 2009 - 1 ABR 54/08
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit [hier: Umkleidezeit]
Orientierungssätze:
Das Ankleiden vorgeschriebener Dienstkleidung im Betrieb gehört zur Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG , wenn diese Kleidung besonders auffällig ist und deshalb nicht bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden braucht. Hierfür kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Arbeitnehmers sondern eine objektive Betrachtungsweise an.
Erstellt am 29.03.2011 um 20:18 Uhr von Immie
@nicoline
Das greift aber nur, wenn eine entsprechende BV Arbeitszeit existiert und der Arbeitgeber diese, durch die Anweisung die Firmenkleidung vor und nach dem Stempeln an- und abzulegen, einseitig geändert hat.
Erstellt am 29.03.2011 um 20:25 Uhr von nicoline
Erstellt am 29.03.2011 um 20:57 Uhr von Immie
Nachdem gem. § 3 Nr. 2 BV „Arbeitszeiterfassungsanlage“ die Arbeitszeit des Beschäftigten mit der Eingabe seiner „Kommtzeit“ beginnt und mit der Eingabe der „Gehtzeit“ endet, hat die Arbeitgeberin mit ihrer Anweisung, die Firmenkleidung außerhalb dieser Zeiten an- und auszuziehen, einseitig die Lage der Arbeitszeit geändert. Eine solche Änderung unterliegt deshalb gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Erstellt am 29.03.2011 um 21:22 Uhr von nicoline
Aber erst mit diesem Urteil wurde festgestellt, dass das Umziehen in dem Bereich des Betriebes überhaupt zur Arbeitszeit gehört und insofern ist das Haupt"problem" nicht nur die einseitig geänderte Lage der Arbeitszeit, sondern auch, dass das Umziehen eben zur Arbeitzeit gehört, daüber stand nämlich nichts in der BV sondern nur von "Komm" und "Geh" Zeiten.
Erstellt am 30.03.2011 um 18:53 Uhr von Quasselstrippe
Hallo Nicoline,
besten dank für diese schnelle und konkrete Antwort! :o)
Das ist genau das was ich brauched um einen altermüden BRV,der nur noch seine Zeit absitzen will, in Wallung zu bringen.
Grundsätzlich lese ich das Urteil auch so,das das umziehen generell zur Arbeitszeit gehört,weil sich die Urteilsbegründung auf die Unzumutbarkeit des tragens von Arbeitsklamotten in der Öffentlickeit konzentriert
Erstellt am 30.03.2011 um 19:00 Uhr von nicoline
Hallo Quasselstrippe,
*besten dank für diese schnelle und konkrete Antwort! :o)*
immer gerne !
*Grundsätzlich lese ich das Urteil auch so,das das umziehen generell zur Arbeitszeit gehört,weil sich die Urteilsbegründung auf die Unzumutbarkeit des tragens von Arbeitsklamotten in der Öffentlickeit konzentriert*
Na, dann sind wir uns ja einig! ;-))
Erstellt am 30.03.2011 um 21:15 Uhr von Immie
Hoffen wir mal, das der Arbeitgeber aus diesem Urteil auch die Wunschantwort liest.
Dann hätte diese leidige Diskussion über Rüstzeiten dank dieser Interpretation ja endlich ein Ende.
Erstellt am 31.03.2011 um 20:05 Uhr von nicoline
Ja Immie, wir hatten schon zur Kenntnis genommen, dass Du anderer Meinung bist!
Erstellt am 01.04.2011 um 14:49 Uhr von Immie
Ja nicoline, ich hatten schon zur Kenntnis genommen, dass du ab einem gewissen Punkt weder sachlich noch ... bist.
Danke für deine kollektive Erörterung!
Erstellt am 01.04.2011 um 19:44 Uhr von nicoline
*dass du ab einem gewissen Punkt weder sachlich noch *
diese Blumen gebe ich mit bestem Dank zurück. Wer im......
Erstellt am 01.04.2011 um 21:31 Uhr von Lotte
Immie,
nicht nur nicoline und Quasselstrippe sind der Meinung, dass das BAG Urteil durchaus so interpretiert werden kann, dass auffällige Arbeitskleidung innerhalb der AZ im Betrieb angelegt werden kann. Auch Herr Tannhaiser (RA und Betriebswirt aus Hannover) sieht es so und der Bund Verlag ließ ihn dazu in der AIB, Ausgabe 1, einen Artikel veröffentlichen.
Erstellt am 01.04.2011 um 23:09 Uhr von Immie
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht!
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.11.2009, 1 ABR 54/08 08.03.2010.
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit. Dabei kann jedoch Streit darüber bestehen, welche Aufgaben überhaupt als "Arbeit" anzusehen sind und deshalb für die Arbeitszeit relevant sind.
Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob und unter welchen Umständen das Umkleiden beim Tragen von Firmenkleidung "Arbeit" darstellt, mit der Konsequenz, dass der Arbeitgeber nicht ohne Beteiligung des Betriebsrats festlegen darf, dass das Umkleiden außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten erfolgt.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.11.2009, 1 ABR 54/08
Der BR ist also in der Mitbestimmung... Klasse!
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Umkleiden_Arbeitszeit_Betriebsrat_Mitbestimmung_BAG_1ABR54-08.html
*dass du ab einem gewissen Punkt weder sachlich noch *
diese Blumen gebe ich mit bestem Dank zurück. Wer im...... , sollte im Keller v.....
Antwort 18 Erstellt am 01.04.2011 um 19:44 Uhr von nicoline
Danke! Genau das meinte ich!
Erstellt am 02.04.2011 um 07:45 Uhr von nicoline
Ich hätte mich an meinen Vorsatz halten sollen, was ich jetzt auch wieder tun werde, aber eines noch zum Abschluss: Du tust mir echt leid, wie so manch andere hier. Hab trotzdem ein schönes Leben in Deinem Keller!
Erstellt am 02.04.2011 um 09:11 Uhr von Immie
Ja, so ist das mit den guten Vorsätzen.....
Das hab ich auch ohne deine Wünsche.
Physiognomie scheint doch zu funktionieren.
Erstellt am 02.04.2011 um 11:00 Uhr von nicoline
Du bleibst, was Du immer warst, wenn man nicht Deiner Meinung ist, eine zynische Dr...s........!
Man sollte Dir wünschen, dass Du jemanden findest, der Dir hilft, zu überwinden, was Dir so sehr zu schaffen macht.
Erstellt am 02.04.2011 um 12:58 Uhr von Immie
Entschuldigung?
Denkst du nicht, du gehst gerade etwas zu weit?
Du bleibst, was Du immer warst, wenn man nicht Deiner Meinung ist, eine zynische Dr...s........!
Man sollte Dir wünschen, dass Du jemanden findest, der Dir hilft, zu überwinden, was Dir so sehr zu schaffen macht.
Antwort 27 Erstellt am 02.04.2011 um 11:00 Uhr von nicoline
Es ist spannend, dass ein Jemand, der mich weder kennt, noch jemals Kontakt zu mir hatte, sich zu dieser Aussage hinreissen lässt.
Wer oder was treibt dich dazu, hier solche niederträchtigen Aussagen zu machen?
Auf der anderen Seite ist es nur von Vorteil, dass du endlich mal dein wahres Gesicht zeigst.