Hallo,
ich habe gehört, das es ein Urteil des Bundesarbeitsgericht gibt,nachdem das Umziehen vor der Arbeit als Arbeitszeit zu bewerten ist.
Begründung soll die sein, daß es keinen Arbeitnehmer zuzumuten ist sich mit Arbeitsbekleidung, auf der sich womöglich noch ein Firmenlogo befindet, in der Öffentlichkeit zeigen zu müssen
Leider kann ich das Urteil auf der HP nicht finden.
Hat jemand das Aktenzeichen oder einen Link für mich?
Gruß
Quasselstrippe