Lohn/Gehalt - Pauschale für Verpflegungsmehraufwand soll weg - hat der BR ein MBR?
Hallo KollegInnen, unser AG kündigt an, dass er die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägigen Dienstreisen nicht mehr zahlen will. Der AG meint, man könne das ja beim Lohsteuerjahresausgleich geltend machen.
Meine Frage: hat der Betriebsrat da ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (5)
28.07.2005 um 23:14 Uhr
Hallo wenn dieses Vorher in einer BV Geregelt worden ist Mitbestimmungspflichtig §87BetrVG
30.07.2005 um 17:26 Uhr
Hallo, danke für die Antwort. Leider haben wir zu dem Thema bisher keine BV. Ist eine BV über Reisekostenregelungen erzwingbar?
30.07.2005 um 18:41 Uhr
Hallo Erzwingbar ist nichts! man könnte sich nur überlegen das man dann eine BV abschließt zusätzlich überprüft wie lange diese Kollegen außer Haus sind darüber eine Bescheinigung bekommen um diese bei der Einkommensteuer geltend zu machen !Wie AG schon mitteilte
30.07.2005 um 18:53 Uhr
Hallo BMW, das mit der Steuer hat der AG auch ins Feld geführt. Dabei bekommt man, wenn überhaupt, doch nur den Steueranteil der Mehraufwendungen wieder. Das ist doch eine deutliche Verschlechterung.
30.07.2005 um 19:07 Uhr
Hey Sicherlich ist dies eine Verschlechterung aber von AG ist dies erstmal legitim,man muß da wohl auf den guten Willen des AG hoffen habe etliche Urteile gelesen aber immer wieder das selbige gefunden! Versucht es doch eine BV abzuschließen,habt ihr auch keine Reisekosten die geregelt sind?
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