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BV Dienstreise _ Verpflegungsmehraufwand +Pauschale?

M
mayerT
Jun 2019 bearbeitet

Hallo W.A.F / BR Mitglieder,

wir sind gerade am erstellen einer BV für Dienstreisen. Nun schlagen wir uns mit dem Thema Verpflegungsmehraufwand herum. Momentan ist es ja leider nun einmal so für 24h bekommt man 24€ -20% für Frühstück - 40% für Mittag - 40% für Abendessen. Aber von 24€ kommt man in einer anderen Stadt nicht weit, vorallem auf einer Messe. Wir rechnen momentan mit etwa 8€ für das Frühstück, 15€ für Mittag und 15€ für Abendessen, also was einfaches.

Kennt ihr eine gesetzliche Grundlage für eine Pauschale/... zusätzlich zu den 24€.

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Community-Antworten (9)

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celestro

24.06.2019 um 19:19 Uhr

Wie der Name "Verpflegungsmehraufwand" schon andeutet, soll man damit ja auch gar nicht "auskommen". Es soll lediglich den MEHRaufwand abdecken.

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ganther

24.06.2019 um 19:49 Uhr

lässt Euch der AG bei den Beträgen wirklich mitreden?

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DummerHund

24.06.2019 um 21:00 Uhr

Bin Fernfahrer und habe täglich damit zu tun; auch wenn ich ins Ausland fahre. Die Verpflegungspauschale ist nun mal gesetzlich geregelt. Bekommt ihr mehr raus... Glückwunsch.

S
seehas

25.06.2019 um 10:09 Uhr

Die Verpflegungspauschale ist das, was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf. Diese Beträge sind durch die Steuergesetzgebung festgelegt. Erstattet der AG höhere Beträge, dann ist das zusätzliches Einkommen das versteuert werden muss und der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Und celestro hat Recht: es soll nur der Mehraufwand erstattet werden. Wenn ich unterwegs bin esse ich zuhause nichts. Die Pauschale berücksichtigt lediglich, dass es unterwegs teurer ist sich zu verpflegen. Allerdings kann der Arbeitgeber bis zu 44,- € im Monat als steuerfreien Sachbezug gewähren. Das darf nicht bar ausbezahlt werden, kann aber in Form von Gutscheinen erfolgen. Denkbar wäre hier eine Regelung, dass abhängig vom erbrachten Aufwand von Zeit zu Zeit ein Einkaufsgutschein für einen örtlichen Supermarkt oder für eine Werbegemeinschaft (gibt es in den meisten Städten, ist nicht an ein Geschäft gebunden) herausspringt. Der sachliche Bezug wäre dann die Möglichkeit Proviant einzukaufen.

M
mayerT

25.06.2019 um 11:16 Uhr

Hallo zusammen,

danke für die ersten Antworten.

Der Arbeitgeber muss ja mit uns reden, wenn wir ihm eine Betriebsvereinabrung zum verhandeln vorlegen. Soweit ich weiß muss er, wenn nicht kann man vor das Scheidsgericht gehen.

Danke für den Tipp mit dem Sachbezug, werde es mir / uns durch den Kopf gehen lassen.

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mayerT

25.06.2019 um 11:25 Uhr

Hallo zusammen,

danke für ALLE Antworten.

  • Sachbezug, werde ich mir / werden wir uns durch den Kopf gehen lassen.
  • Der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat verhandeln, wenn der Betriebsrat ihm eine Betriebsverenbarung vorlegt. Soweit ich weis.
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Kjarrigan

25.06.2019 um 12:12 Uhr

Zitat: Der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat verhandeln, wenn der Betriebsrat ihm eine Betriebsverenbarung vorlegt. Soweit ich weis. Zitat Ende

Das gilt aber nur wenn Mitbestimmungsrelevante Themen vereinbart warden sollen. DA die Höhe des steuerfreiben VErpflegungsmehraufwandes gestzlich geregelt ist, gibt es in diesem Punkt nichts zu regeln. heist wenn der AG sagt: ich zahle bei Dienstreisen die "steuerlich festgelegten Sätze" mehr nicht - dann brauchst dazu auch keine BV.

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UdoWoe

25.06.2019 um 12:33 Uhr

In den vergangenen Jahren (bis 2018) hat unser Arbeitgeber bei Seminaren/Schulungen die Kosten für das Essen (Frühstück, Mittag- und Abendessen) komplett übernommen. Egal wie hoch. Dafür durfte man den Verpflegungsmehraufwand nicht bei seiner Reisekostenabrechnung angeben. Das war für den MA eine gute Sache (siehe Anmerkungen bezüglich Messe und/oder Ausland). Seid diesem Jahr darf man dies nur noch, wenn alles über eine vorhanden Kantine macht. Wir hatten den Fall im April. Wir sind Abends Essen gegangen, in der Ansicht unser AG übernimmt die Kosten. Zwei Monate später mussten alle teilnehmende Kollegen und Kolleginen Geld nachzahlen. Dafür habe Sie aber in der Reisekostenabrechung die Verpflegungspauschale bekommen (wir reden hier von 3-5€ pro Person bei 12 Teilnehmern). Da hier der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht hat, kann der AG dies tun. Zahlt er freiwillig mehr oder übernimmt Kosten dafür: Herzlichen Glückwunsch. Unserer AG macht es nicht mehr. Tipp: In vielen großen Städten gibt es viele preiswerte Restaurants die einen Mittagstisch für günstiges Geld anbieten. Oder man lässt über sich einen Pizzaservice beliefern. Ist günstiger und kann somit dann das eingesparte Geld für das Abendessen nutzen.

P
paula

25.06.2019 um 15:54 Uhr

die steuerlichen festgesetzten Beträge sind eigentlich nicht der Grund, dass es kein Mitbestimmungsrecht gibt, sondern es handelt sich nicht um ein Arbeitsentgelt. Schaut mal in den Fitting § 87 Rn. 416. Da wird auch aufgezeigt wann es bei den Auslagenerstattungsansprüchen ggf. ein Mitbestimmungsrecht geben könnte

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