Sehr geehrte Damen und Herren.

Wir als BR (Einzelhandel) sind der Meinung das bei einer gesamt Öffnungszeit von 44 Stunden, einem Kollegen der 2 Tage Urlaub macht und den rest der Woche (einschließlich Samstag) voll arbeiten, bei einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden 5 Überstunden zustehen.
Die GL möchte jetzt das min. 3 Tage Urlaub genommen werden, da dann (Laut GL) die Überstunden nicht mehr gutgeschrieben werden müssten. - Warum auch Immer- entzieht sich unseren Kenntnissen.
Ansonsten würden in Zukunft nur noch ganze Wochen Urlaub genehmigt werden.

Wie sieht das nun rechtlich aus?