Betriebsratmöglichkeiten bei Lohnverhandlungen!
Hallo, meine Frage lautet, was kann der Betriebsrat unternehmen um auf die GL Druck auszüben? Hintergrund sind die Lohnverhandlungen, die GL ist nicht bereit mehr wie 2% Lohnerhöhung für 2011 zu geben, obwohl wir einen super Auftragseingang haben. 2009 und 2010 sind die ausgehandelten Lohnerhöhungen von 4,2% aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nicht ausgezahlt worden, und dieses Jahr soll es halt nur die 2% ab Juli geben was noch nicht einmal die Inflationsrate deckt. Begründung der GL zu hohe Energiekosten, hohe Lohnkosten zu viele Nachbehandlungskosten etc. Aber Geld für Umbauarbeiten in der Firma z.B. neue Möbel in den Büroräumen, oder den Betrieb optisch anders zu gestalten da wir dieses Jahr 75 Jähriges Jubiläum haben, ist reichlich da, die Umbauarbeiten ziehen sich ca. schon 1 Jahr hin. Ich muss erwähnen das wir nicht Gewerkschaftlich gebunden sind und der Arbeitgeber auch keinem Arbeitgeberverband angehört, wir sind vor einigen Jahren aufgekauft worden und gehören nun einer Aktiengesellschaft an.
Community-Antworten (4)
08.02.2011 um 11:30 Uhr
Scheiß Situation, sorry aber was soll man sagen. Keine Gewerkschaft im Nacken, die euch unterstützen kann. Keine Streikkasse - also werden ihr wohl nicht Streiken können. Trotzdem kann ich euch nur Vorschlagen holt euch die Gewerkschaft ins haus. Die wollen eigentlich immer gerne neue Mitglieder haben und können sich so ins Zeug legen und euch unterstützen. So gibt es für euch eine WINWIN-Situtation. Die Gewerkschaft bekommt mehr Mitglieder und ihr einen höheren Abschluss. Denn ohne Druck könnt nur bitte bitte machen und nichts passiert. Streik? Dieses Druckmittel werdet ihr wohl nicht einsetzen können. Da macht keiner ohne gewerkschaftliche Unterstützung mit. Sonstige Druckmittel? Fehlanzeige! Höchstens durch Erpessung - Fotos vom Geschäftsführer und seiner Sekretärin! Die wissen doch wie sie mit euch umspringen können.
08.02.2011 um 14:18 Uhr
. . . es gibt kein Druckmittel, da der BR zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet ist. Aufrufe zum Streik z.B. gehören nicht zum Aufgabengebiet des BR . . .
08.02.2011 um 15:00 Uhr
Hallo,
als BR könnt ihr tarifliche angelegenheiten sowieso nicht fodern, das kann nur die gewerkschaft.
ohne gewerkschaft sehe ich da schwarz..........
mfg
10.02.2011 um 08:56 Uhr
Danke ersteinmal für eure Antworten, aber wie siehts mit Überstundenverbot aus, wäre das kein wirksames Druckmittel? Da wir ein Betrieb sind der ohne Überstunden sprich Wochenendarbeit die vorgegebenen Umsatzzahlem nie und nimmer erreichen würden, haben wir über diese Möglichkeit nachgedacht. Oder denkt Ihr das bringt nichts!
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