Erstellt am 09.03.2011 um 08:36 Uhr von rkoch
> Darf der Betriebsrat überhaupt Lohnverhandlungen in diesen Fall mit dem Arbeitgeber führen?
Warum soll er nicht VERHANDELN dürfen? Reden ist nicht verboten.
Allerdings darf/kann der BR keine BV über die Löhne abschließen und er darf keinen Arbeitskampf führen. Damit werden LOHNVERHANDLUNGEN eigentlich zur Farce. Was der AG freiwillig zahlt, das tut er. Zwingen kann der BR ihn zu nichts. Wenn der AG sagt: Dieses Jahr eine Nullrunde, dann bleibt es dabei. Wenn er sich in den Verhandlungen zu höheren Löhnen "überzeugen" läßt, dann tut er es weil er es ohnehin tun wollte.
Faktisch kommt am Ende das selbe raus wie bei jeder "Feilscherei". Der AG wird am Ende nicht das Zahlen wozu er eigentlich bereit wäre (den realen Wert), und BR und Belegschaft werden Kraft dieser Augenwischerei von real nicht existierenden Lohnverhandlungen auf gleicher Augenhöhe über die real zur Verteilung eigentlich bereit stehenden finanziellen Mittel getäuscht. Die Differenz steckt der AG ein.
Ich will jetzt nicht sagen, das bei einem Arbeitskampf die AG tatsächlich den realen Wert zahlen, schließlich wird da auf hohem Niveau gejammert. Aber zumindest kann man, wenn die Gegenseite keinerlei Zugeständnisse mehr macht etwas Druck ausüben und noch ein bischen was rausholen. Ohne Arbeitskampf ist an dieser Stelle Sense.
Die größte Gefahr dieser Sache ist eigentlich, das der AG hintenherum den AN suggeriert, das die Lohnverhandlungen tatsächlich reale Auswirkungen auf die AN hat (was es definitiv NICHT hat). So lange für ALLE AN etwas besseres als vorher dabei herauskommt wird es definitiv keinen Grund geben das die AN die Änderung nicht akzeptieren. Vielmehr werden die AN die Änderung stillschweigend akzeptieren, woraus sich die eigentliche Rechtsfolge ergibt: (Einzel-)Vertragsänderung Kraft konkludenten Handelns. Peinlich wirds nur, wenn bei den "Verhandlungen" ein effektiv NEGATIVES Ergebnis herauskommt. Das MÜSSEN die AN nicht akzeptieren, da dieses "Verhandlungsergebnis" keine unmittelbare und zwingende Rechtswirkung erzeugt. Nur wenn sie DANN immer noch die Füße stillhalten (im Glauben das das schon so in Ordnung ist), dann bestrafen sie sich selbst. Denn auch dann tritt die Rechtswirkung allein aus o.g. Grund ein. Ein AN der das Verhandlungergebnis hingegen ablehnt MUSS nach den ursprünglichen Bedingungen behandelt werden. Aber das wissen die AN i.d.R. nicht und so bekommt der AG was er will!
> Der Arbeitgeber weigert sich strikt mit der Gewerkschaft zu verhandeln.
Das ist auch gut so. Bei einem Organisationsgrad von gerade mal 5,8% wäre ein Arbeitskampf sinnlos und insofern kann da auch nichts anderes herauskommen.
Wenn ihr real um die zur Verteilung bereitstehenden Mittel streiten wollt braucht ihr erst einmal einen Organisationsgrad von ca. 70%. Vorher haltet mal schön die Füße still und spielt das Spiel des AG mit. Beruhigt zumindest die Belegschaft und gibt (bei einem anständigen Ergebnis) für den BR kampflos erreichte Pluspunkte.