morgen,
ich hätte da mal ne Frage zum Thema Lohnverhandlungen:
der Betriebsrat selbst darf ja meines Wissens nach keine Lohnverhandlungen führen. Wie sieht es denn organisatorsch mit der Wahl einer Tarifkommission aus, welche rechtlichen Grundlagen gibt es dazu und gibt es eine Richtlinie in Bezug auf die Personenanzahl?
PS: Wir sind nicht tarifgebunden
Vielen Dank im voraus