Erstellt am 19.12.2011 um 10:10 Uhr von gironimo
Den AG eindeutig auf den 77/3 hinweisen und die Gewerkschaft informieren bzw. in dieser Frage die Zusammenarbeit herbeiführen.
Erstellt am 19.12.2011 um 10:31 Uhr von Niemand
ein komischer AG der hierzu eine BV braucht. Er denkt sich eine Erhöhung aus und teilt diese der Belegschaft als Gesamtzusage mit.
Er kann auch mit jedem einzelnen Mitarbeiter über eine Erhöhung verhandeln.
Sollte das den Mitarbeitern nicht gefallen müssen diese sich organisieren. Wegen 34 von 620 organisierten Mitarbeitern wird wohl keine Gewerkschaft einen Haustarifvertrag verhandeln, da ja auch die Verhandlungsposition viel zu schwach ist.
Sollten sich genug Mitarbeiter organisieren (unsere Gewerkschaft hält einen Organisationsgrad von 40 % für notwendig) wäre es sinnvoll den Haustarifvertrag auch nur für die Mitglieder gültig zu verhandeln.
Erstellt am 19.12.2011 um 11:03 Uhr von Lernender
Wieso habt ihr eine BV gekündigt ohne einen Plan in der Tasche?
Erstellt am 19.12.2011 um 11:07 Uhr von Niemand
Ist doch egal, da diese BV ja nie gültig war.
Erstellt am 19.12.2011 um 11:11 Uhr von Kölner
@Lernender
Das sehe ich auch so...
@Niemand
Ob die Gewerkschaft in Verhandlungen einsteigt oder eben nicht, ist nicht alleine vom Willen des Betriebs abhängig. Ein HTV macht mitunter auch nur bedingt Sinn. - Aber das soll ja nicht diskutiert werden.
@DieNeuen
Wenn der AG seine Lohnerhöhungen (oder sind es 'neue Lohnkorridore'? [was ja wieder legal wäre]) wie auch immer mit dem BR in einer zweifelhaften BV vereinbaren/absichern will, kann man sich als BR auf den Standpunkt stellen, diese nicht wirksam beschließen zu dürfen nach § 77 Abs. 3 BetrVG. Man kann aber auch eine zweifelhafte BV abschließen, die einem AN die vernünftige Lohnerhöhung sichert.
Oder man macht das, was die Vorredner guttieren: Die Gewerkschaft ist Boot holen. Ob es dann zu entsprechenden Gehaltserhöhungen/HTV kommt, wäre dann zu beweisen. Nicht nur der AG würde sich nämlich überlegen müssen, welcher Verhandlungspartner wie am besten sein Gesicht wahrt.
Erstellt am 20.12.2011 um 08:39 Uhr von rkoch
@DieNeuen
Nur mal so als Hinweis warum BR keine BV zu diesem Thema abschließen können/sollten:
Habt ihr schon mal GESTREIKT? Nein, natürlich nicht....
Habt ihr Euch schon einmal überlegt WARUM Euer AG trotzdem mit dem BR VERHANDELT? Was ist, wenn ihr überzogene Forderungen stellt? Probiert es doch mal aus: Fordert mal einfach 15% Lohnerhöhung.....
Normalerweise müsstet ihr sehr schnell merken, das Euer AG mit Euch spielt.....
In einer derartigen Situation hat der AG konkrete Vorstellungen wie viel er zu zahlen bereit ist. Und da ihr im Rahmen dieser "Verhandlungen" keinerlei Druckmittel habt wird er Euch stets nur Angebote machen die UNTER diesen Vorstellungen liegen. Irgendwann kommt es zu einer "Einigung" die im günstigsten anzunehmenden Fall exakt dem Betrag entsprechen die der AG ohnehin bereit war zu zahlen. Mit statistischer Wahrscheinlichkeit wird das "Ergebnis" sich bei etwa 50% dessen einpendeln was der AG zu zahlen bereit gewesen wäre. Alles andere wäre widersinnig, da der AG sonst einfach hätte sagen können: Mein Maximalangebot ist X, und das vereinbaren wir jetzt.
Am Ende verkauft der BR ein "Ergebnis" als "Erfolg", welcher in echten Tarifverhandlungen mit dem Druckmittel Streik wahrscheinlich in etwa doppelt so hoch ausgefallen wäre. Der AG lacht sich ins Fäustchen.......
Vor dieser Maßgabe solltet ihr diese "Verhandlungen", so ihr sie macht, mal unvoreingenommen beobachten. So bald Euer AG sagt "mehr gibts nicht" geht einfach davon aus, das mindestens das doppelte real "geht".... Sagt ihm das ruhig mal mit obiger Argumentation ins Gesicht...