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Gewohnheitsrecht für bezahlte Kaffepause

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Erikaviona
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, Ich arbeite jetzt 3 Jahre und 2 Monate für meinen Chef. Jetzt hat er mir als einzige die Pause gestrichen damit ich mehr Zeit habe meinen plötzlichen Putzplan zu erfüllen. Habe ich für die Pause nicht ein Gewohnheitsrecht vor allen weil meine Kolleginnen schon viel länger hier arbeiten und weiterhin ihre Pause haben? Gruss Erikaviona

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Community-Antworten (17)

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celestro

16.12.2021 um 18:58 Uhr

Also allerhöchstens könnte ich mir einen Anspruch vorstellen, weil er Dich ja anders behandelt, als alle anderen. Aber das wäre mir "ein zu schmales Brett".

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DummerHund

16.12.2021 um 19:06 Uhr

Mal abgesehen davon das ich Celestro recht gebe, was heißt "damit ich mehr Zeit habe meinen plötzlichen Putzplan zu erfüllen"

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Erikaviona

16.12.2021 um 20:44 Uhr

Nach über 3 Jahren hat Chef mir einen Putzplan erstellt mit genauem Zeitraum wie z. B. alle 12 Wochen die Küchenschränke von innen zu reinigen. Das muss ich dann auf ei er gesonderten Liste mit Datum dokumentieren. Bisher lief alles immer nach meinem eigenem ermessen und ist super gelaufen. Weiss auch nicht was das jetzt soll ?

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DummerHund

16.12.2021 um 21:39 Uhr

Dies ist aber kein Grund den anderen Reinigungsfachkräften oder als was du sonst Angestellt bist die Kaffeepause zu erlauben und dir nicht. Dies ist eine Ungleichbehandlung.

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Erikaviona

17.12.2021 um 05:56 Uhr

Ich bin in einer Apotheke als Reinigungskraft angestellt, meine Kolleginnen sind PTA's. Bin 58 Jahre und arbeite 22 Stunden die Woche 80 % meiner Arbeit etledige ich im Privathaushalt meines AG und deren Familie.

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Pickel

17.12.2021 um 10:37 Uhr

Wenn du völlig andere Tätigkeiten hast, wirst du doch nicht auf Gleichbehandlung bestehen können!

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DummerHund

17.12.2021 um 10:45 Uhr

Und ich denke mal der von dir da gelegte Sachverhalt beschränkt sich auf den Privathaushalt des Chefs? Bist du bei ihm daheim die einzigste Reinigungskraft?

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enigmathika

17.12.2021 um 11:20 Uhr

"Das muss ich dann auf ei er gesonderten Liste mit Datum dokumentieren. Bisher lief alles immer nach meinem eigenem ermessen und ist super gelaufen. Weiss auch nicht was das jetzt soll ?"

Offenbar ist er mit Deiner Arbeit nicht so zufrieden wie Du. Da wäre dringend ein klärendes Gespräch erforderlich. Es wäre sicher sinnvoller gewesen, wenn Dir Dein Chef zunächst mitgeteilt hätte, was er bemängelt, statt dich einfach mit einem Plan zu überraschen, und die (bezahlte) Pause zu streichen, aber verpflichtet ist er dazu nicht.

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Erikaviona

17.12.2021 um 13:51 Uhr

Habe den Arbeitsvertrag mit der Apotheke und nicht mit dem Privat. Habe mir nix zu Schulden kommen lassen. Putze immer noch so wie am ersten Tag und wurde ich immer gelobt. Mir geht es um das Gewohnheitsrecht für die Pause denn ohne mich mal hin zu setzen ist mir die Arbeit mittlerweile fast zu anstrengend. Haus mit 3 Etagen, ca 280 qm mit 4 Personen und Labrador. Wie ist das jetzt mit dem Gewohnheitsrecht? LG

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DummerHund

17.12.2021 um 14:10 Uhr

Wenn in dem Arbeitsvertrag auch nur als Arbeitsort die Apotheke angegeben ist, dürftest du bei dem Chef privat gar nicht tätig sein. Hier begeht er möglicherweise sogar Betrug. Einen Rechtsanspruch oder Gewohnheitsrecht bei Kurzpausen gibt es nicht; solange dies nicht vertraglich geregelt wurde.

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Relfe

17.12.2021 um 14:31 Uhr

für eine unbezahlte Pause könnte ein Gewohnheitsrecht bestehen, aber das ist glaube ich nicht, was @Erikaviona möchte.

https://www.arbeitsrechte.de/gewohnheitsrecht/ Zitat: Für die betriebliche Übung gilt gemäß Arbeitsrecht: Werden bestimmte Leistungen gewährt, verändern diese den Arbeitsvertrag. Sie wird im Allgemeinen zum Gewohnheitsrecht gezählt. Zu vorbehaltlos und freiwillig gewährten Vergünstigungen können zum Beispiel zählen:

Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
wie lang und wann die Arbeitszeit unterbrochen werden darf (Pausen)
wie das betriebsspezifische Prozedere der Krankmeldung abläuft
P
Pickel

17.12.2021 um 14:32 Uhr

Pausen sind ja das eine (und sinnvoll). Aber dein Anspruch darauf, diese Pausen bezahlt bekommen zu wollen, mutet schon etwas dreist an

C
celestro

17.12.2021 um 14:34 Uhr

"Aber dein Anspruch darauf, diese Pausen bezahlt bekommen zu wollen, mutet schon etwas dreist an"

Finde ich überhaupt nicht ... schließlich machen das alle anderen ja auch und dürfen das anscheinend auch weiterhin

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DummerHund

17.12.2021 um 14:54 Uhr

Da bin ich bei Celestro. Ein Gewohnheitsrecht sehe ich da nicht, sondern eher die Gleichbehandlung verletzt. Nur was will die AN machen wenn sie einen AV mit der Apotheke als solche hat und der AG sie evtl. Rechtswidrig privat einsetzt?

G
ganther

17.12.2021 um 15:22 Uhr

"Nur was will die AN machen wenn sie einen AV mit der Apotheke als solche hat und der AG sie evtl. Rechtswidrig privat einsetzt?" je nach Arbeitsvertrag kann sie natürlich darauf hinweisen, dass das Putzen des Privathaushalts nicht zu den vertraglichen Pflichten gehört. Tja und ggf. kommt dann schnell Änderungskündigung auf weniger Stunden oder gar direkt eine Beendigungskündigung. Kann also nach hinten losgehen. Kannst den AG wegen vermuteter Steuerhinterziehung anzeigen, aber die AN weiß nicht, was der AG in der Steuererklärung angibt. Könnte nämlich sogar alles korrekt sein

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DummerHund

17.12.2021 um 15:28 Uhr

Stimmt ganther, deshalb habe ich es mit "evtl" in Frage stellen wollen.

S
stehipp

17.12.2021 um 16:35 Uhr

@Erikaviona Ich wäre hier an deiner Stelle sehr vorsichtig. Das Thema Gewohnheitsrecht ist ein sehr schwammiges Thema. Aus der Tatsache, dass andere (PTA´s)etwas dürfen abzuleiten, dass man selber (Reinigungsfachkraft) das auch darf, ist zumindest gewagt. Abgesehen davon, selbst wenn du hier Recht hast, was willst du machen? Deinen Chef darauf verklagen, deine Kaffeepause weiterhin zu bezahlen?. Ich fürchte, dass er sich dann schnell eine andere Reinigungsfachkraft sucht. Wenn dir die Arbeit zu viel wird und dir die Arbeitsbedingungen nicht mehr gefallen, ist es vielleicht der richtige Zeitpunkt, sich was neues umzusehen. Klingt jetzt vielleicht hart, ist aber so.

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