Erstellt am 12.11.2007 um 12:07 Uhr von indiana
Hallo Franz-Josef,
fraglich ist erst einmal ob ddie alte BV gekündigt wurde, oder ob ihr diese bloss abändert?
wie sind bei euch die Pausenzeiten gelegt?
Erstellt am 12.11.2007 um 12:09 Uhr von Werner
Moin Franz-Josef,
seid Ihr im Bergbau?
Nein im Ernst, Pausen sind keine zu vergütende Arbeitszeit.
§ 2 ArbZG Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Erstellt am 12.11.2007 um 12:16 Uhr von Franz-Josef
@indiana
Die BV ist gekündigt, hat aber Nachwirkung.
Die Pausen sollen auch neu geregelt werden. Bisher war 15 Min. Frühstück (bezahlt) und 30 Min Mittagspause (unbezahlt)
@Werner
das Pausen keine Arbeitszeit sind, wissen wir auch, aber diese Regelung, das wir 15 Min. bezahlte Pause haben ist per BV festgeschrieben gewesen und diesen Punkt möchten nun einige BRM nicht abgeben.
Ich persönlich meine, dass ich dafür eine Begründung brauche, auf die ich mich stützen kann. Deshalb die Frage, ob wir dabei ein Gewohnheitsrecht haben?
Gruß
Franz-Josef
Erstellt am 12.11.2007 um 12:45 Uhr von ego112
@F J,
Gewohnheitsrecht oder betriebliche Übung ist es nur dann, wenn anderswo nichts festgeschrieben ist. Ihr habt eine BV und damit basta. Möchte der AG diese kündigen ist die alte "normalerweise" in der Nachwirkung bis es eine neue vereinbart wurde oder der Spruch einer Einigungsstelle eine festlegt.
Erstellt am 12.11.2007 um 13:53 Uhr von Franz Josef
Hallo ego112,
ich sehe das in etwa so wie Du,
gerade deshalb möchte ich ja eine Rechtsicherheit,
denn falls es soweit kommt, das es zur Einigungsstelle geht,
möchte ich mich auch auf was berufen können.
Ich denke das man mit einer Haltung wie etwa "das will ich nicht, da stimme ich nicht zu" nicht unbedingt weiter kommt. Man sollte schon was in der Hand haben.
Gruß
Franz Josef
Erstellt am 12.11.2007 um 13:59 Uhr von Werner
Hallo F-J,
genau da sehe ich die Probleme.
Ihr habt nichts rechtlich sicheres in der Hand.
Nutzt die Nachwirkung und freut Euch über das "Geschenk"!
In der Einigungsstelle wird wahrscheinlich gegen die bezahlte Pause entschieden.
Viel Glück
Erstellt am 12.11.2007 um 14:25 Uhr von Franz Josef
Hallo Werner,
danke für Deine Antwort,
wenn die Kollegen das mal von jemand anderen hören,
vielleicht glauben Sie mir dann.
Gruß
Franz Josef
Erstellt am 12.11.2007 um 18:03 Uhr von K.Etzer
Ob die BV nachwirkt oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um eine erzwingbare BV handelt.
Freiwillige BV's wirken grundsätzlich nicht nach.
Erstellt am 12.11.2007 um 18:14 Uhr von Kölner
@K.Etzer
Naja. Es sei denn eine Nachwirkung ist vereinbart...
Egal!
@Franz-Josef
Ich meine, dass ihr schlechte Chancen habt die AZ in der Frühstückspause weiterhin bezahlt zu bekommen.
Erstellt am 12.11.2007 um 18:25 Uhr von Franz Josef
Eine BV über de Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit zählt m. E. nach zu den erzwingbaren BV´s und hat somit auch Nachwirkung. Oder sieht das einer von Euch anders?
Gruß
Franz Josef
Erstellt am 12.11.2007 um 22:00 Uhr von Der alte Heini
Franz-Josef,
eine BV über die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit zählt zu den erzwingbaren Betriebsvereinbarungen.
Wenn die BV nun nachwirkt, lasst sie doch schön wirken. Lehnt Euch zurück, verhandelt und lasst den AG schön laufen, den er will die bezahlten Pausenzeiten loswerden und nicht Ihr.
Bei der Verteilung der Arbeitszeit möchte der AG sicherlich ein bisschen flexibel sein. Dies wäre vielleicht eine Verhandlungsgrundlage um die bezahlte Pause zu behalten.
Ansonsten besteht auf alle Euch möglichen zustehenden Rechte.