Hallo Kollegen,

wir verhandeln gerade über eine BV zum Thema Arbeitszeit.
Die GF möchte nun die bezahlte Frühstückspause (15 Min.) abschaffen.
Sie begründet dies damit, dass wir mit der bezahlten Frühstückspause gerade mal auf 36 1/4 Stunden kommen und nicht wie vertraglich vereinbart auf 37,5 Stunden.
Die bezahlte Frühstückspause ist in der bisherigen BV Arbeitzzeit festgeschrieben.
Können wir da auf Gewohnheitsrecht pochen?
Wie würdet Ihr vorgehen?
Als Ausgleich wurde uns angeboten, eine BV zum Thema Verbesserungsvorschläge abzuschließen. Für solche Vorschläge soll es jährlich einen Prämientopf von 30.000 € geben.

Wir sind ca. 150 MA, in der chemischen Industrie und (leider) nicht tarifgebunden.

Gruß
Franz Josef