Hi,
die grosse Frage ist, was muß ein AG bezahlen, und was nicht.
Faktisch muß der AG alles bezahlen, was Arbeitszeit ist. Sprich, alle Zeiten, in denen sich der Mitarbeiter seiner gem. Arbeitsvertrag bestimmten Pflichten widmet.
Alle Zeiten, in denen er etwas anderes tut als arbeiten, müssen nicht bezahlt werden.
Theoretisch müssten nicht einmal Toilettengänge bezahlt werden.
Ich persönlich denke, daß ein AG in aller Regel nichts sagt, wenn jemand mal kurz auf die Toilette geht oder sich nen Kaffee holt. Die Frage ist eben nur, in wie weit das Ganze ausartet.
Du schreibst, daß die Leute sich dann kurz unterhalten. Wenn dieses "kurze Unterhalten" zu weit geht, dann verstehe ich einen AG, der sagt: "Alles klar, ich untersage euch nicht die Zeiten, euch einen Kaffee zu holen und zu quatschen, aber ich bezahle sie euch nicht."
Einfache Rechnung: Wenn dieses kurze "Meeting" ca. 3 - 4 mal am Tag geschieht, dann kommen selbst bei sanfter Rechnung ca 10 - 15 Minuten zusammen. Dazu mal ein Toilettengang, und Du bist schnell 20 - 30 Minuten bezahlter, aber nicht gearbeiteter Zeit pro Tag. In einem Betriebs mit 100 Mitarbeitern zum Beispiel, hast Du dann am Ende des Tages rund 40 Stunden zusammen. Das mal Anzahl der Arbeitstage, mal Bruttogehalt, und Du hast Spass.
Das soll jetzt nicht heissen, daß ich eine solche Regelung toll finde, sie aber verstehen kann (Wir haben über 600 Mitarbeiter).