Urlaubsanspruch
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch.
Verfällt der Anspruch auf Urlaub bei Krankheit oder bei einer Suspendierung? Sind Krankheit und Suspendierung gesondert geregelt? Ich habe im Urlaubsgesetz nichts aussagekräftiges gefunden. Vielen Dank vorab.
Herman
Community-Antworten (1)
25.03.2011 um 08:48 Uhr
@Hermann Krankheit und Suspendierung ist was ganz anderes und nicht mit einander gleich zustellen. So wird der Mitarbeiter oft von der Arbeitsleistung widerruflich oder unwiderruflich freigestellt. Der Urlaub wird dann (oft) verreichnet. Das kommt auf den Text der Freistellung an.
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