Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch.
Verfällt der Anspruch auf Urlaub bei Krankheit oder bei einer Suspendierung?
Sind Krankheit und Suspendierung gesondert geregelt?
Ich habe im Urlaubsgesetz nichts aussagekräftiges gefunden.
Vielen Dank vorab.
Herman
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