Frei an einem Feiertag trotz Dienstverpflichtung?
In unserem Unternehmen haben wir einen Fkex-Plan. Dort werden Dienste an Feiertagen auf Überhang vergeben. Wird ein Dienst vergeben wird dieser einschließlich 135% Zuschlag bezahlt. Die anderen Fahrer bekommen ein "FTG" eingetragen bedeutet frei Feiertag und bekommen keine Zuschläge, sondern nur die Sollstunden werden gezahlt. Ist das kein Widerspruch insich und auch zu §615 BGB. Muss der AG nicht auch bei FTG Zuschläge bezahlen, da das Frei durch den AG veranlasst istun nicht durch den AN?
Community-Antworten (4)
16.12.2021 um 10:52 Uhr
wie kommst du zu 615? Ihr habt doch wohl eine Regelung zur Planung oder? Und wenn da manche Leute geplant werden und andere nicht dann ist das doch kein Thema eines Annahmeverzugs. Oder übersehe ich da was?
16.12.2021 um 11:01 Uhr
Der Zuschlag wird ja für die geleistete Arbeit an einem Feiertag gezahlt und nicht nur so weil Feiertag ist. Annahmeverzug hier wäre nur wenn der MA für den Tag eingeplant wäre, der MA zur Arbeit erscheint, aber der AG in wieder nach hause schickt.
16.12.2021 um 11:10 Uhr
Haufe:
"Der im TVöD für Arbeit an Wochenfeiertagen ohne Freizeitausgleich vorgesehene "Zeitzuschlag" von 135 % setzt sich zusammen aus
100 % "Auszahlung" des nicht gewährten Freizeitausgleichs und
lediglich 35 % echtem "Zuschlag" für die am Wochenfeiertag geleistete Arbeit."
16.12.2021 um 16:10 Uhr
@Mariahof Zitat: "Muss der AG nicht auch bei FTG Zuschläge bezahlen, da das Frei durch den AG veranlasst istun nicht durch den AN? " das Frei ist nicht durch den AG veranlasst, sondern durch den Gesetzgeber Ich kenne bisher keinen AG der eigene Feiertage für seine MA eingeführt hat um die Tage mit Zuschlägen zu vergüten zu dürfen.
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