In unserem Unternehmen haben wir einen Fkex-Plan. Dort werden Dienste an Feiertagen auf Überhang vergeben. Wird ein Dienst vergeben wird dieser einschließlich 135% Zuschlag bezahlt. Die anderen Fahrer bekommen ein "FTG" eingetragen bedeutet frei Feiertag und bekommen keine Zuschläge, sondern nur die Sollstunden werden gezahlt. Ist das kein Widerspruch insich und auch zu §615 BGB. Muss der AG nicht auch bei FTG Zuschläge bezahlen, da das Frei durch den AG veranlasst istun nicht durch den AN?