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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung der Bemessungsgrundlage der Produktivität von Maschinen

E
Edmond
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr lieben Mitstreiter. Wir haben eine Abt. Dreherei / Fräserei in der Gruppenarbeit eingeführt werden soll. Zur Berechnung der Produktivität werden die Maschinen mit 65% eingerechnet und die Differenz muss über Nebentätigkeiten( z.B. Montagearbeiten, Bohren, Entgraten u.s.w.) erbracht werden. Da nicht immer genug Nebentätigkeiten vorhanden sind kommen die Koll. nicht auf Ihre %,. Somit muss die Bemessungsgrundlage der Maschinen anders bewertet werden. Wer hat Beispiele wie es bei Euch angewand wird und wer hat dazu eine BV?

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

24.03.2011 um 11:28 Uhr

Warum nehmt ihr euren ArbGeb hier nicht in die Pflicht, eine Lösung zu erarbeiten? Denn ohne Eure Zustimmung läuft hier nichts (§87(1) Nr. 11+13)

Und wenn ihr einen pragmatischen Vorschlag machen wollt: Auf wieviel % kommen die MA mit den Nebentätigkeiten? 15-20%? Dann geht die Maschine mit 85% ein. Und wenn es 25-30% sind, dann eben mit 75% Maschine.

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