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Ermittlung der Zahl der Betriebsräte - welche AN zählen mit?

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Chris64
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind an der Grenze zu 100 Mitarbeitern. Es sit daher die Diskussion aufgetaucht, ob 5 oder 7 Betreibsräte zu wählen sind. Konkret:

  1. Zählen leitende Angestellte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
  2. Zählen in der Passivphase befindliche Altersteilzeitler bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
  3. Was ist mit ruhenden Arbeitsverhältnissen, zählen die bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
2.90604

Community-Antworten (4)

F
Fayence

01.03.2006 um 19:33 Uhr

Hallo Chris64,

  1. Nein, sind keine AN im Sinne des BetrVG
  2. Nein, gehen im Anschluss an die Passivphase in Rente
  3. Ja, weil die AN kehren doch wieder in den Betrieb zurück
RI
Ramses II

01.03.2006 um 22:39 Uhr

Fayence,

bei 1. und 2. gehe ich mit Dir einig, bei 3. nicht ganz.

Davon ausgehend dass der Arbeitsplatz während des Ruhens von einer dritten Person besetzt wird zählen beide AN zusammen nur als ein AN.

F
Fayence

01.03.2006 um 22:49 Uhr

Ramses II, stimmt.

Gruß Fayence

P.S. Was macht die Rechenaufgabe bzw. hast Du Dir mittlerweile einen BR geschnitzt?

RI
Ramses II

01.03.2006 um 22:56 Uhr

Jo, heute habe ich es mir aml en detail angeschaut.

Im ersten Moment scheint das durchaus logisch zu sein. Interessant könnte es werden wenn sich mittlerweile erhebliche Änderungen in den Listen ergeben haben (also Minderheitengeschlechtler nach vorne gerutscht sind).

Das LAG Nürnberg hatte ja auch nur einen einfachen Fall zu bearbeiten...

Die korrekte Ermittlung der richtigen Vertreter ist beim Minderheitengeschlecht die wesentliche Herausforderung für alle BRV!

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