Hallo! - Wer kennt sich da aus?
In meinem AV steht keine Angabe über eine genaue Arbeitszeit.
Im TV steht Jahresarbeitszeit werden auf 40 Std. DURCHSCHNITTLICH umgelegt.,.
und in der Betriebsvereinbarung steht..."die Sollzeit wird auf 5 Arbeitstage in der Woche
festgelegt"....
haben hier nun die AN einen gerechtfertigten Anspruch auf 2 freie Tage in der Woche? - Unser BR sagt "jein", da der TV zählt....
ich dachte aber die BV würde noch zusätzlich die 40 Std Woche, also mit 2 freien Tagen festlegen...da unser BR "schläft"...würde ich gerne eure Meinungen hören....lg und danke im voraus
Fairlady