Erstellt am 22.03.2011 um 15:56 Uhr von Coolidge
würde mal sagen wir haben es hier mit einer Versetzung zu tun, da die Kollegin ja offensichtlich nicht wechseln will. Was hat die Kollegin denn in ihrem derzeitigem Arbeitsvertrag stehen (Arbeitsstätte und vor allen Dingen zu dem Punkt Arbeitszeiten).
Eine Bewerbung kann man natürlich jederzeit zurückziehen, die Frage ist ob AG zu einer Versetzung berechtigt ist.
Erstellt am 22.03.2011 um 16:03 Uhr von Saxonia
Hallo -
gibt es bei Euch einen Betriebsrat? In dem Fall muss er zur Versetzung von Paula angehört werden und zur Einstellung des neuen Mitarbeiters. Der Versetzung und der Einstellung wäre zu widersprechen, wenn Paula dadurch einen Nachteil erleidet. Außerdem müßte die Änderung der Arbeitszeit auf dem neuen Arbeitsplatz in Form einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Der Betriebsrat sollte bei der Wahrnehmung seiner Mitbestimmung die Arbeitszeit für Paula mit klären.
Unabhängig vom Vorgehen des Betriebsrats kann eine Versetzung nur im beiderseitigen Einvernehmen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vorgenommen werden. Wenn Paula nicht zustimmt, darf sie nicht versetzt werden. Allerdings muß geprüft werden, ob es sich überhaupt um eine Versetzung handelt (anderer Arbeitsplatz, andere Tätigkeit usw.) bzw. was zur Tätigkeit im Arbeitsvertrag steht.
Will Paula nicht versetzt werden, aber der Arbeitgeber will es, kann er ihr eine Änderungskündigung aussprechen - also die Kündigung ihres jetzigen Arbeitsvertrags mit dem Angebot eines neuen zu geänderten Bedingungen. Hierbei hat er jedoch eine Sozialauswahl vorzunehmen.
Gibt es keinen Betriebsrat, ist die Sache m.E. wesentlich schwieriger. Natürlich muß trotzdem der Arbeitsvertrag angesehen werden. Ich würde zu einem Anwaltstermin über die Rechtschutzversicherung bzw. den gewerkschaftlichen Rechtschutz raten um abzuklären, wie die Chancen stehen, den alten Arbeitsplatz zu behalten oder keine Schichten machen zu müssen. Ich fürchte, Paula müßte in diesem Fall selber kämpfen bzw. vor Gericht versuchen, ihr Recht durchzusetzen.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 23.03.2011 um 14:22 Uhr von paula
@Saxonia
ob der AG eine Änderungskündigung oder nicht braucht, kannst Du doch gar nicht beurteilen. Wir wissen nicht wie der Arbeitsvertrag aussieht. Außerdem wissen wir auch nicht, ob die MA schon einem Wechsel zugestimmt hat. Das ist nach dem Sachverhalt doch auch unklar. Was wurde wann und wie zwischen AN und AG besprochen?
Wir fischen also etwas im trüben....
Wir müssen hier einmal klar die beiden Seiten trennen.
Betriebsverfassungsrechtlich reden wir über eine Versetzung. Die läuft nach § 99 betrVG und wenn der BR widersprechen will geht es nach den dort genannten Gründen. Falls der BR auf eine Benachteiligung der AN raus will sollte man das gut begründen. Ausreichend ist sicher nicht dass die AN nicht will. Das ist noch keine Benachteiligung.
Individualrechtlich müssen wir wissen was der Arbeitsvertrag hergibt. Wie haben die bisherigen Gespräche ausgesehen etc
PS auch wenn ich paula bin, bin ich nicht Paula :-D