Weiterbeschäftigung nach Erwerbsminderungsrente - nach Ablauf der Befristung (2 Jahre) Anspruch auf Weiterbeschäftigung an seinem alten Arbeitsplatz zu den alten Bedingungen?
Ein Arbeitnehmer hat eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Mit dem Arbeitgeber wurde eine Halbtagsstelle vereinbart. Hat der Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung (2 Jahre) Anspruch auf Weiterbeschäftigung an seinem alten Arbeitsplatz zu den alten Bedingungen?
Community-Antworten (2)
11.01.2007 um 11:28 Uhr
@ThomasD Ein klassischer Fall für "Kommissar BEM". Der handelt im Namen des Gesetzes nach § 84 SGB IX. Ob es denn dann den (ganz) alten Arbeitsplatz wiedergeben wird, ist nicht sicher.
11.01.2007 um 12:12 Uhr
Hi Thomas,
wenn nicht im Arbeitsvertrag u.ä. etwas anderes vereinbart ist. Ja.
Aber: zunächst wird vor Ablauf der 2 Jahre durch den Rentenversicherungsträger geprüft, ob die Befristung nicht verlängert werden muss.
Falls nicht, bleibt immer noch zu prüfen, ob der AN gesundheitlich überhaupt den alten Job machen kann oder nur für " leichte Tätigkeit in Vollzeit - mehr als 6 Std. täglich)" einsetzbar ist. usw.
LG
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