Der BR hatte Kurzdiensten (z.B. 8°°-12°° oder 16°°-20°°) im Vorfeld zugestimmt.
Nun möchte eine Teilzeitkraft gerne beide Dienste an einem Tag ableisten. Begründung: Sie müsse nicht an sovielen Tagen im Monat Dienst leisten. Die vierstündige Pause nehme sie dafür in Kauf.
Die Pflege arbeitet im Schicht-/ bzw. in Wechselschicht. Schicht heißt für mich "Arbeitszeit am Stück".
Frage: Nachdem dies nur eine Beschäftigte will, ist das wohl Inmdividualrecht, oder hat der BR hier dennoch mituzubestimmen nach § 87 Abs. 2 BetrVG?
Danke für eure Antworten.