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Geteilter Dienst im Krankenhaus mitbestimmungspflichtig?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Der BR hatte Kurzdiensten (z.B. 8°°-12°° oder 16°°-20°°) im Vorfeld zugestimmt. Nun möchte eine Teilzeitkraft gerne beide Dienste an einem Tag ableisten. Begründung: Sie müsse nicht an sovielen Tagen im Monat Dienst leisten. Die vierstündige Pause nehme sie dafür in Kauf. Die Pflege arbeitet im Schicht-/ bzw. in Wechselschicht. Schicht heißt für mich "Arbeitszeit am Stück". Frage: Nachdem dies nur eine Beschäftigte will, ist das wohl Inmdividualrecht, oder hat der BR hier dennoch mituzubestimmen nach § 87 Abs. 2 BetrVG? Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

C
Coolidge

22.03.2011 um 12:18 Uhr

steht der geteilte Dienst bei euch im Rahmendienstplan? wenn nicht, ist das ganze hier natürlich mitbestimmungspflichtig. Schicht bezieht sich hier natürlich auf die tägliche Arbeitszeit, dh die betreffende Mitarbeiterin kann nur einen Dienst pro Tag ableisten. Wenn der geteilte Dienst im Rahmendienstplan steht, handelt es sich um einen Dienst. Wenn nicht, handelt es sich hier um zwei getrennte Dienste. Dann treten auch wieder die ganzen arbeitszeitrechtlichen Punkte in Kraft (sie hat nämlich dann nicht 4 Stunden Pause sondern 4 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Diensten was definitiv zu wenig ist).

Gruß

W
wölfchen

22.03.2011 um 12:59 Uhr

. . . und sehr gut zu überlegen ist: stimmt man einmal zu, dann kann man bei den anderen, die das evtl. dann auf Wunsch des Arbeitgebers machen sollen, nicht ablehnen. Es ist also gut abzuwägen, ob man der einen Kollegin helfen will und dafür 10 andere in den Hintern tritt . . .

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