Geteilter Dienst - inwieweit zumutbar?
Ist einem MA der 50km vom Arbeitsplatz entfernt wohnt ein geteilter Dienst (eine Hälfte Vormittag, die andere am späten nachmittag) zumutbar? Wenn ja, welche rechtliche Grundlage?
Community-Antworten (1)
20.01.2009 um 20:18 Uhr
@miwo
Wenn die Stelle so ausgeschrieben war und der AN dieses so im ArbV unterschrieben hat dürfte es wohl keine Möglichkeiten des BR hier geben. Denn dann hat der BR diesem auch so bei der MB zur Einstellung auch zugestimmt.
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