Geteilter Dienst - inwieweit zumutbar?
Ist einem MA der 50km vom Arbeitsplatz entfernt wohnt ein geteilter Dienst (eine Hälfte Vormittag, die andere am späten nachmittag) zumutbar? Wenn ja, welche rechtliche Grundlage?
Community-Antworten (1)
20.01.2009 um 20:18 Uhr
@miwo
Wenn die Stelle so ausgeschrieben war und der AN dieses so im ArbV unterschrieben hat dürfte es wohl keine Möglichkeiten des BR hier geben. Denn dann hat der BR diesem auch so bei der MB zur Einstellung auch zugestimmt.
Verwandte Themen
Anreise bzw. Abreise zum Seminar
ÄlterHallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema anreise zum Seminar. Ich bin Ersatzmitglied im BR und unser BR hat entschieden das 5 Ersatzmitglieder zu einem Seminar dürfen. Jetzt zu meinen Fra
Datenschutzverletzung
ÄlterHallo zusammen... ein Kollege ist auffällig geworden durch Pornografische Bilder in seinem Rechner... Personalchef ist deshalb an uns rangetreten wegen Kündigung... jetzt haben wir heute i
Direktionsrecht/§106 GewO oder doch einfach nur Machtgehabe???
ÄlterHallo zusammen, haben da ein Problemchen mit dem AG. Hier genauer mit dem Pflegedirektor in unserer Klinik. Zur Situation: Dem AG ist seit über 6 Wochen bekannt, das ein Dienst (24h Bereitschaftsd
Ärztliches Attest
ÄlterHallo Zusammen, folgende Situation, ein unserer Mitarbeiter (kaufmännische Angestellter, 57 Jahre, über 40 Jahre im Unternehmen) hat beim Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorgelegt. Laut behandeln
Geteilter Dienst im Krankenhaus mitbestimmungspflichtig?
ÄlterDer BR hatte Kurzdiensten (z.B. 8°°-12°° oder 16°°-20°°) im Vorfeld zugestimmt. Nun möchte eine Teilzeitkraft gerne beide Dienste an einem Tag ableisten. Begründung: Sie müsse nicht an sovielen Tagen