Pflichtverletzung wegen Aushebelung der BV - Was tun?
Frage zu Pflichtverletzung bzw wie soll ich mich Verhalten ? Bei Verdacht auf Pflichtverletzung BRM
Sachverhalt: Wir haben eine BV welche Arbeitszeiten Regelt. In dieser BV ist auch das Thema Geteilte Dienste enthalten ( GT gleich Morgends Arbeitsblock und abends Arbeitsblock allerdings zusammen nicht mehr als in der Regel 8 Std 10 Std nur mit Grund und ausgleich)
Die GT, sind in Anzahl pro Quartal auf je 3 Begrenzt !
Außer der MA wünscht dieses ausdrücklich !
Nun zum Fakt
MA Einstellung
Einfach so stellt der AG den antragt auf Dienstzeit Geteilter Dienst für eine MA immer also von Mo bis Fr.
Als ich bei der Abstimmung nachhackte was das soll , wurde ich abgespeist mit dem Argument vielleicht soll das so sein laut MA ?
Bei der Abstimmung habe ich mich für Ablehnung entschieden.
Nun wurde mir zugetragen das die Ma GAR nicht Freiwillig GT macht Sie möchte lieber „ Normalen Schicht“ Dienst schieben .
Ich bin nun etwas Ratlos , weil wie soll ich Agieren ? Übersehen bzw nach dem Motto kein „Kläger kein Richter „ will ich nicht verfahren.
Es gibt genug im BR die das Thema lieber ruhen lassen würden, ich aber bin nicht bereit so etwas einfach Tod zu schweigen. Weil ich dürfte dann nicht mehr in den Spiegel sehen.-(
p.S Die MA selber ist sich nicht so sicher ob sie den Stein als erste werfen sollte sie hat nur einen Zeit vertrag und ist sehr lange ohne Arbeit , das ganze macht mich noch wütiger …
Eine Mandats Niederlegung, habe ich für mich selber schon in betracht geschlossen. Aber soll ich so einfach die Flinte ins Kornwerfen ?
Community-Antworten (8)
06.09.2008 um 10:50 Uhr
zum besseren verständniss der auszug mit der freiwilligkeit
Geteilte Dienste sind grundsätzlich nicht vorgesehen, können jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbart werden
06.09.2008 um 14:56 Uhr
@eknös, unabhängig vom inhaltlichen Anliegen hast Du geschrieben, dass - wenn ich es richtig verstanden habe - Du allein gegen diese Arbeitszeitregelung gestimmt hast. Ich schließe hieraus, dass die anderen BR-Mitglieder für diese Arbeitszeitregelung sind. Dann wärst Du überstimmt. Der Betriebsrat entscheidet IMMER mit der Mehrheit der Mitglieder. Damit hätte Deine Gegenstimme kein Gewicht.
06.09.2008 um 14:58 Uhr
@eknös, ich kann deine bedenken gut verstehen leider nur zu gut, allerdings weis ich nicht ob das was ich machen würde der richtige weg wäre. Deshalb würde ich dir raten, auf mein raten nicht bauen. es könnte das ende von deinem rat sein oder dein ende. die frage ist was ist dir dein gewissen wert ?
06.09.2008 um 15:23 Uhr
@Matze24,
ER schreibt AUCH das der Betriebsrat wenn auch wohl in unwissenheit vieler , GEGEN die eigene Betriebsvereinbarung handelt ! UNd das soll Rechtends sein ? Der BR kann per Abstimmung seine BV aus hebeln ????
06.09.2008 um 18:18 Uhr
hat die Mitarbeiterin denn den Vertrag mit den GT so unterschrieben? dann ist es zumindest rein rechtlich betrachtet wohl auch Ihr Wille gewesen. Wenn auch auf Grund der wirtschaftlichen Situation sie kaum eine Wahl hatte.
Wen dem so sein sollte hätte man die BV vielleicht anders abfassen sollen und der BR sollte seine Sitzungen vielleicht besser vorbereiten. Es spricht ja nichts dagegen dass man vor der Sitzung die MA fragt
06.09.2008 um 18:32 Uhr
Matze an Waschbär: Vier Augen lesen mehr, vielleicht war's letzte Bier gestern abend zuviel (??). Ich gelobe Besserung. ;-)
07.09.2008 um 10:24 Uhr
@Matze24
Vier Augen lesen me(e)hr .-)) Wieso hast du nun eine Lesehilfe ?????? Was denn für Bier ? Oder aber ist der Waschbär ein Saufbär ???? Ein Sauhund soll er ja mit unter sein laut Forum Fibel,aber ein Alki ich weis nicht ...
@Paula was aber wenn die MA GAR nichts von der BV wusste ? wegen Wirtschaftlichkeit ..... Dieses modell ist nur in dem Betefenden Haus gültig, woanders ist es nicht so sondern dort wird in voll zeit oder halbzeit eingestellt nicht aber mit so einen GT Dienst .
09.09.2008 um 18:10 Uhr
Hallo,
das ist hier ein Problem, dass alle BR im Kern immer wieder haben: Ein Kollege beschwert sich, oder berichtet über einen Missstand. Im nächsten Satz sagt er aber: Bitte zitiert mich nicht, in gegenwart des AG wiederhole ich nicht, was ich gesagt habe, denn ich habe Angst!
(Etwas anderes liegt hier im Kern auch nicht vor, denn wenn Ihr vortragt, dass gegen die BV verstoßen wird und der MA sagt bei Befragung durch den Chef: Ja, das erfolgt auf meinen Wunsch.)
Dieser Zustand ist höchst ärgerlich, aber ich halte es auch nicht für richtig, gegen den Willen des Betroffenen etwas zu unternehmen. Mal abgesehen davon, dass man sich damit auch fürchterlich blamieren kann. Und ohne Namensnennung geht eben nichts! Es bleibt Euch nur, dem Betroffnen den Rücken zu stärken!
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