Erstellt am 06.09.2008 um 08:50 Uhr von eknös
zum besseren verständniss der auszug mit der freiwilligkeit
Geteilte Dienste sind grundsätzlich nicht vorgesehen, können jedoch auf ausdrücklichen
Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbart werden
Erstellt am 06.09.2008 um 12:56 Uhr von Matze24
@eknös,
unabhängig vom inhaltlichen Anliegen hast Du geschrieben, dass - wenn ich es richtig verstanden habe - Du allein gegen diese Arbeitszeitregelung gestimmt hast. Ich schließe hieraus, dass die anderen BR-Mitglieder für diese Arbeitszeitregelung sind. Dann wärst Du überstimmt. Der Betriebsrat entscheidet IMMER mit der Mehrheit der Mitglieder. Damit hätte Deine Gegenstimme kein Gewicht.
Erstellt am 06.09.2008 um 12:58 Uhr von waschbär
@eknös,
ich kann deine bedenken gut verstehen leider nur zu gut, allerdings weis ich nicht ob das was ich machen würde der richtige weg wäre.
Deshalb würde ich dir raten, auf mein raten nicht bauen. es könnte das ende von deinem rat sein oder dein ende.
die frage ist was ist dir dein gewissen wert ?
Erstellt am 06.09.2008 um 13:23 Uhr von waschbär
@Matze24,
ER schreibt AUCH das der Betriebsrat wenn auch wohl in unwissenheit vieler , GEGEN die eigene Betriebsvereinbarung handelt !
UNd das soll Rechtends sein ? Der BR kann per Abstimmung seine BV aus hebeln ????
Erstellt am 06.09.2008 um 16:18 Uhr von paula
hat die Mitarbeiterin denn den Vertrag mit den GT so unterschrieben? dann ist es zumindest rein rechtlich betrachtet wohl auch Ihr Wille gewesen. Wenn auch auf Grund der wirtschaftlichen Situation sie kaum eine Wahl hatte.
Wen dem so sein sollte hätte man die BV vielleicht anders abfassen sollen und der BR sollte seine Sitzungen vielleicht besser vorbereiten. Es spricht ja nichts dagegen dass man vor der Sitzung die MA fragt
Erstellt am 06.09.2008 um 16:32 Uhr von Matze24
Matze an Waschbär:
Vier Augen lesen mehr, vielleicht war's letzte Bier gestern abend zuviel (??). Ich gelobe Besserung. ;-)
Erstellt am 07.09.2008 um 08:24 Uhr von eknös
@Matze24
Vier Augen lesen me(e)hr .-)) Wieso hast du nun eine Lesehilfe ?????? Was denn für Bier ? Oder aber ist der Waschbär ein Saufbär ???? Ein Sauhund soll er ja mit unter sein laut Forum Fibel,aber ein Alki ich weis nicht ...
@Paula
was aber wenn die MA GAR nichts von der BV wusste ?
wegen Wirtschaftlichkeit ..... Dieses modell ist nur in dem Betefenden Haus gültig, woanders ist es nicht so sondern dort wird in voll zeit oder halbzeit eingestellt nicht aber mit so einen GT Dienst .
Erstellt am 09.09.2008 um 16:10 Uhr von Bonita
Hallo,
das ist hier ein Problem, dass alle BR im Kern immer wieder haben: Ein Kollege beschwert sich, oder berichtet über einen Missstand. Im nächsten Satz sagt er aber: Bitte zitiert mich nicht, in gegenwart des AG wiederhole ich nicht, was ich gesagt habe, denn ich habe Angst!
(Etwas anderes liegt hier im Kern auch nicht vor, denn wenn Ihr vortragt, dass gegen die BV verstoßen wird und der MA sagt bei Befragung durch den Chef: Ja, das erfolgt auf meinen Wunsch.)
Dieser Zustand ist höchst ärgerlich, aber ich halte es auch nicht für richtig, gegen den Willen des Betroffenen etwas zu unternehmen. Mal abgesehen davon, dass man sich damit auch fürchterlich blamieren kann. Und ohne Namensnennung geht eben nichts! Es bleibt Euch nur, dem Betroffnen den Rücken zu stärken!