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Einsichtnahme in Gehaltslisten

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Clarafall
Jan 2018 bearbeitet

Wer von Euch hat schon Einsichtnahme in Bruttogehaltslisten bei der Geschäftsleitung erbeten? Einen Beschluss dazu haben wir schon im Oktober gefasst, da hieß es aber: unsere Neugier wird nicht befriedigt. Wir warenb zu blöd und haben uns dann in die "Wartestellung"begeben. Jetzt wird es aber wichtig. Geben wir Termine vor, oder lassen wir die GL Termine vorschlagen? Wie habt ihr das formuliert?

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Community-Antworten (3)

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Tulpe

22.03.2011 um 09:50 Uhr

@ClaraFall, Betriebsverfassungs Gesetz ist immer Hilfreich. §87, 269 Lohngerechtigkeit. Nochmal Anfragen und bei Vertrösten auch mal sagen o.K. dann holen wir uns eine Rechtsberatung. Wirkt in den meisten Fällen, falls nicht, Beschluss fassen und wirklich einen RA einschalten zur Beratung. Einmal gemacht bekommt man ganz schnell viele Informationen.

P
pirat

22.03.2011 um 09:52 Uhr

@ClaraFal, Sehr geehrter Herr A. Geber, nach § 80 II BetrVG steht dem BR ein Einsichtsrecht in die Bruttogehaltslisten zu. Die Fragen der tariflichen Lohngestaltung sind nach § 87 I Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Der BR benötigt daher die begehrte Einsichtnahme um überprüfen zu können, ob seine Mitbestimmungsrechte gewahrt wurden. Beschluss und Aufforderung zur Gewährung der Einsichtnahme erfolgte in der Sitzung vom xx.10.2010. Lange waren wir geduldig, gehen aber jetzt davon aus, dass Sie uns, im zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit, diese Einsichtnahme bis zum 31.03.2011 gewähren. Ansonsten sehen wir uns genötigt einen RA mit der Wahrung unserer Interessen und deren Durchsetzung, zu beauftragen. m. f. G B. Rat

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Clarafall

22.03.2011 um 11:08 Uhr

Vielen Dank an Tulpe und pirat, hat uns sehr geholfen. Schönen Tag wünscht ClaraFall

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