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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten, für welchen Zeitraum?

N
Nordfriesin
Nov 2016 bearbeitet

Einsichtnahme in Lohn-und Gehaltslisten.

Wir haben den Antrag auf Einsichtnahme gestellt, nun werden wir vom Chef gefragt,für welchen Zeitraum wir diese nun sehen wollen. Fürs ganze letzte Jahr oder nur für einen bestimmten Zeitraum.

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, welche Antwort ich darauf geben soll.

Sind es nicht die aktuellen Listen ? Oder macht es Sinn für ein ganzes Jahr, Monat für Monat zurückzugehen ? Wie wäre da die korrekte Antwort ?

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

15.02.2012 um 16:39 Uhr

Das müsst Ihr schon selber wissen. Wollt Ihr eine Momentaufnahme, reichen die aktuellen Listen. Wollt Ihr eine Entwicklung sehen, braucht Ihr die Gehälter z.B. von einem Jahr. Was hat Euch denn veranlaßt in die Listen zu schauen?

Wenn Ihr das erste Mal in die Listen schaut und auch noch neu im Amt seid, würde ich erst einmal nur die aktuellen Listen nehmen, um Euch ein Bild zu machen.

R
rkoch

15.02.2012 um 16:59 Uhr

Die Frage muss doch lauten: Warum wollt ihr ÜBERHAUPT in diese Listen schauen? Was wollt ihr erfahren, was aus dem erfahrenen ableiten?

Einfach nur mal so, nach dem Motto: Wir dürfen, also tun wirs, ist i.d.R. verschwendete Zeit.

Einsicht wird gerne genommen um

  • zu überprüfen ob sich die Werte mit den bekannten Eingruppierungen decken, oder ob da falsch bezahlt wird oder ob da evtl. mitbestimmungspflichtige "freiwillige" Zulagen ohne Eure Kenntnis bezahlt werden
  • zu überprüfen ob Mehrarbeit bezahlt wird die dem BR unbekannt ist.
  • die Gehälter der AT-AN in Erfahrung zu bringen, z.B. um zu prüfen ob das Abstandsgebot eines anwendbaren TV eingehalten wird. etc.

Wichtig in dem Zusammenhang ist, das der AG verpflichtet ist, diese Zahlen nach ihren einzelnen Bestandteilen, z. B. Überstunden, Schichtarbeit, Gratifikationen oder Prämien aufzuschlüsseln, eben damit der BR die obigen Prüfungen sinnvoll vornehmen kann.

Wenn ihr eines dieser Ziele verfolgt ergibt sich daraus ob ihr nur den aktuellen Zustand braucht oder überblich über vergangene Zahlungen.

N
Nordfriesin

15.02.2012 um 17:11 Uhr

Hallo, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung !

In der Tat haben wir schon berechtigte Gründe um in die Listen Einsicht nehmen zu wollen. In keinste Weise machen wir das um stillbeschäftigt zu sein oder weil wir es dürfen. RKoch hats schon in den wesentlichen Punkten angeschnitten, die könnten wir noch ergänzen...

Wenn es da keine besonderen Regeln gibt, dann würde ich den längeren Zeitraum vorziehen. Habt Dank für Eure Antwort !

P
Peanuts

15.02.2012 um 19:17 Uhr

"In der Tat haben wir schon berechtigte Gründe um in die Listen Einsicht nehmen zu wollen. "

Welcher Teil des Gremiums möchte denn Einblick nehmen? Wie groß ist das BR-Gremium?

N
Nordfriesin

15.02.2012 um 19:37 Uhr

Wir sind ein 5 Gremium. Die BRV ( das bin ich) wird Einsicht nehmen.

P
Peanuts

15.02.2012 um 20:46 Uhr

Dann ist die Welt ja in Ordnung.

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