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Festlegung von Bereitschaftsdiensten

K
KarlderKäfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir haben bei uns in der Firma Gleitzeit. Unsere IT-Abteilung soll aber täglich zwischen 7:00 Uhr und 19:00 besetzt sein, um die Probleme von den Kollegen entnehmen zu können. In der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr erledigt unser Helpdesk diese Aufgabe. Um die übrigen Zeiten abzudecken, gibt es bei uns sogenannte Früh- und Spätdienste. Diese werden in der Regel freiwillig unter den Mitarbeitern aufgeteilt, d.h. jeder kann sich eintragen, wann es ihm passt.

Jetzt ist es in der letzten Zeit vorgekommen, dass einige Dienste nicht zu besetzen waren. Nun kam der Chef auf die Idee, die freigebliebenen Dienste am 15. des Monats für den Folgemonat unter denjenigen aufzuteilen, die sich am wenigsten eingetragen haben. Eine Absage des Dienstes ist dann nur durch Tausch und Abstimmung mit einem Kollegen möglich. Darf er das so einfach bestimmen bzw. welche Möglichkeiten haben wir dagegen?

Viele Grüße

KarlderKäfer

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

21.03.2011 um 12:36 Uhr

Generell, §87 BetrVG... Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit.

Wie kam es denn, daß Dienste nicht besetzte waren?? Hatte wohl keiner Lust? Das passiert, wenn sich jeder einträgt, wie es ihm passt :-)

Mein Vorschlag, ihr sprecht mal direkt mit der Abteilung drüber. Wenn sich hier alle für den nächsten Monat eintragen, gibt es ja keine freigebliebenen Dienste mehr, die der AG dann aufteilt, oder??

K
KarlderKäfer

21.03.2011 um 14:53 Uhr

Danke für die Antwort.

Ja, einige tragen sich halt früher ein, andere erst später. Wenn dann nur noch Termine frei sind, die einem persönlich nicht passen, ist es halt schlecht.

Leider ist es nicht so einfach, da mehrere Abteilungen davon betroffen sind, die aber alle zur IT-Abteilung zählen.

Viele Grüße

KarlderKäfer

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