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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung zur Bonusreglung - wer kann helfen?

M
merlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Bei uns im Betrieb wird ein jährlicher Bonus abhänig von der Erreichung sowohl persönlicher als auch geschäftlicher Ziele. Leider gibt es keine (schriftliche) Bonusreglung. Da es immer wieder zu Problemen kommt (z. B. keine Festlegung/Veröffentlichung der Bonuskriterien im voraus) wollen wir eine BV dazu abschliessen. Diese soll u.a. folgende Fragen regeln:

• Wer vereinbart wann die Ziele / Kriterien? • Auf welche Weise wird die Zielerreichung überprüft? • Wann erfolgt die Auszahlung? • Was passiert im Konfliktfall? • Welche Rechte hat der BR?

Hat jemand vieleich eine Muster BV die wir als Grundlage nehmen könnten?

Wie weit geht hier eigentlich das Mitbestimmungsrecht? Greift das auch bei der generellen Festlegung der Bonuskriterien (z. B. Höhe des persönlichen Anteils, welche geschäftlichen Ziele sind zu erreichen etc.)? Gruß Merlin

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Community-Antworten (3)

U
Ulrike

28.12.2005 um 15:20 Uhr

Ich kann nur von unserer Firma sprechen, und wir haben einen Bonusplan: 75 % persönliche Zielerreichung 25% Umsatzabhängig

  • sofern die Firma einen Bonusplan überhaupt pro Jahr auflegt!-

Folgende Grobgliederung liegt dem Bonusplan zugrunde:

  • Ziel 1 wie "nachweisliche Entwicklung von xyz" oder Ziel 2 "Implementierung von ..." oder Ziel 3 "Einarbeitung auf ..." (max 5!)
  • Zielübergreifende "Allgemeine Fährigkeiten": Kommunikation, Professionalität, Termintreue, Teamfähigkeit, Fachwissen

und dann fürs Jahresende: Einzelne Zielbewertung in zwei Spalten: Durch den Vorgesetzten und durch den Mitarbeiter mit %Angaben, Termintreue, Nachweis von Dokumentation sowie Aussagen zu den allgemeinen Fähigkeiten

Finale: % Aussagen zu den einzelen Bereichen ergeben einen gesamt % Betrag (=100%) der dann im Gesamtbonusplan zu max. 75% führt

F
Fayence

28.12.2005 um 16:00 Uhr

Hallo Merlin, der BR hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Da es sich um eine "Zusatzleistung" handelt, kann der AG die Bonuskriterien festlegen.

M
merlin

28.12.2005 um 17:01 Uhr

Hallo. Erst mal vielen Dank für die prompten Antworten. Ich habe mittlerweile nach etwas Stöbern im Internet ein paar Betriebsvereinbarungen zu Zielvereinbarungen/Bonus/Ergebissorientierte Bezahlung gefunden. Mal seh'n was sich daraus machen läßt. Für weitere Anregungen bin ich nach wie vor dankbar ... Gruß Merlin

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