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Freizeitausgleich Gleichbehandlung

K
Killmauski
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neuer BR. Wir haben jetzt herausgefunden, daß in einer BV nur AN ,die schon vor 2006 in der Einrichtung waren einen Freizeitausgleich von 80% für Feiertagsarbeit bekommen. Alle die danach gekommen sind erhalten die nicht mehr. Ist das nicht ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung. BV ist zwar gekündigt aber können wir da nicht vorher noch etwas machen?

Wir unterliegen keinem Tarifvertrag! Und wir waren auch schon zu Fortbildungen. Die 80 % heißen ich bekomme bei 8 Stunden Arbeit, 6,4 h Freizeitausgleich dazu. Das gilt aber im Moment nich für alle Kollegen. Die Frage ist ob wir da was machen können, die neue BV wird erst zum Oktober fertig sein.

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Community-Antworten (2)

M
Mundwerker

18.03.2011 um 14:20 Uhr

Arbeitest du für gewöhnlich von Montag bis Freitag und bspw. der Donnerstag ist ein Feiertag, erhälst du, wenn du zuhause bleibst 100% Lohn. So als ob du gearbeitet hättest. Gehst du trotzdem zur Arbeit, erhältst du 200% Lohn plus eine Feiertagszulage. Die ist meistens tarifvertraglich geregelt, bei uns im Baugewerbe sind es allgemeinverbindliche 75%, also insgesamt 275% für einen gearbeiteten Feiertag. Alternativ 175% plus eine 8-Stunden-Gutschrift. Insofern verstehe ich nicht ganz, was mit den 80 % Freizeitausgleich gemeint ist. Unterliegt ihr denn keinem Tarifvertrag?

S
Südmann

18.03.2011 um 14:29 Uhr

wir hätten erstmal den § 11 ArbZG der gesetzlich etwas regelt, wenn es keinen Tarifvertrag gäbe..........

Allein die Fragestellung offenbart schon einen erheblichen Schulungsbedarf in Bezug auf Arbeitsrecht...wie wäre es mit entsprechenden Kursen ?

wie schauts mit der Nachwirkung aus bezüglich gekündigter Betriebsvereinbarungen ?

"Gleichbehandlung" ist wohl der allerletzte Punkt, den man zu eurem Problem - und zwar sicherlich erfolglos - anführen könnte..........

Lehrgänge absolvieren ....sofort...

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