Wir sind ein neuer BR. Wir haben jetzt herausgefunden, daß in einer BV nur AN ,die schon vor 2006 in der Einrichtung waren einen Freizeitausgleich von 80% für Feiertagsarbeit bekommen. Alle die danach gekommen sind erhalten die nicht mehr. Ist das nicht ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung. BV ist zwar gekündigt aber können wir da nicht vorher noch etwas machen?

Wir unterliegen keinem Tarifvertrag!
Und wir waren auch schon zu Fortbildungen.
Die 80 % heißen ich bekomme bei 8 Stunden Arbeit, 6,4 h Freizeitausgleich dazu. Das gilt aber im Moment nich für alle Kollegen. Die Frage ist ob wir da was machen können, die neue BV wird erst zum Oktober fertig sein.