weniger Gehalt durch Zwangsversetzung
Hallo, ich arbeite als Krankenschwester und bin im 6 Monat schwanger. Ich habe es in der 7 Woche erfahren und habe es gleich meinem Arbeitgeber gemeldet. Zu dieser Zeit habe ich noch auf der Intensivstation gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt das ich umgehend auf eine andere Station versetzt werden muss da es verboten ist als Schwangere auf einer Intensivstation zu arbeiten. Auf der Intensivstation war ich tarivmäßig in der Gehaltsstufe 8a eingeteilt +150? Zuschlag. Ich würde auf eine andere Station versetzt auf die Unfallchirurgen hier ist es im Normalfall so das man in der Gehaltsstufe 7a eingeteilt ist. Ich habe bis einschließlich Ende Januar 2016 mein Gehalt nach der Stufe 8a erhalten und bin jetzt im beschäftigungsverbot. Jetzt hat das Lohnbüro mich angerufen und hat gemeint das sie erst jetzt erfahren haben das ich versetzt wurde auf die unfallchirurgie und deswegen eine Nachzahlung an Sie machen muss von 461 Euro weil ich zu viel Gehalt erhalten habe. Ist dies rechtens ? Ich würde Zwangsversetzt, kann also nichts dafür das ich einen Stationsschwester durchführen musste sondern wurde praktisch gezwungene, ist es dann erlaubt das ich automatisch auch weniger Gehalt erhalte ?
Community-Antworten (6)
16.02.2016 um 01:03 Uhr
Ist also nicht rechtens was da versucht wird. Evtl aus Unwissenheit.
16.02.2016 um 08:50 Uhr
Hallo bettina, wenn man eine so grauenvoll unwissende Mitarbeiterin im Lohnbüro sitzen hat, wie es bei euch der Fall ist, ist es immer ganz nett, wenn man die Rechtsgrundlage einer solchen Aussage wie von Fragenmann an die Sachbearbeiterin weitergeben kann.
§ 11 Mutterschutzgesetz Abs. 1 Satz 1 und 2
Alles Gute für Dich!
16.02.2016 um 09:06 Uhr
Ja, klasse, nicoline. :)
16.02.2016 um 09:39 Uhr
Wende Dich doch am Besten an Euren Betriebsrat.
16.02.2016 um 10:48 Uhr
Ich rate unseren Beschäftigten immer, sich zunächst mal selber für ihre Belange einzusetzen. Das sind doch alles erwachsene Menschen und die Personalabteilung kann ja gar nicht reagieren, wenn man ihr nicht die Möglichkeit dazu gibt, einen Irrtum einzusehen. Erst wenn sie da nicht weiterkommen, schalten wir uns selbstverständlich ein.
16.02.2016 um 19:48 Uhr
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
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