Erstellt am 16.02.2016 um 00:03 Uhr von Fragenmann
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/ihr-arbeitgeber-muss-eine-zumutbare-taetigkeit-fuer-sie-finden/
Ist also nicht rechtens was da versucht wird. Evtl aus Unwissenheit.
Erstellt am 16.02.2016 um 07:50 Uhr von nicoline
Hallo bettina,
wenn man eine so grauenvoll unwissende Mitarbeiterin im Lohnbüro sitzen hat, wie es bei euch der Fall ist, ist es immer ganz nett, wenn man die Rechtsgrundlage einer solchen Aussage wie von Fragenmann an die Sachbearbeiterin weitergeben kann.
§ 11 Mutterschutzgesetz Abs. 1 Satz 1 und 2
Alles Gute für Dich!
Erstellt am 16.02.2016 um 08:06 Uhr von EightBall
Erstellt am 16.02.2016 um 08:39 Uhr von gironimo
Wende Dich doch am Besten an Euren Betriebsrat.
Erstellt am 16.02.2016 um 09:48 Uhr von nicoline
Ich rate unseren Beschäftigten immer, sich zunächst mal selber für ihre Belange einzusetzen. Das sind doch alles erwachsene Menschen und die Personalabteilung kann ja gar nicht reagieren, wenn man ihr nicht die Möglichkeit dazu gibt, einen Irrtum einzusehen. Erst wenn sie da nicht weiterkommen, schalten wir uns selbstverständlich ein.
Erstellt am 16.02.2016 um 18:48 Uhr von BloodyBeginner
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.