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Nachzahlung von Lohnbestandteilen - nach TVÖD?

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neris
Okt 2021 bearbeitet

Eine Kollegin ist vor 2,5 Jahren aus der Elternzeit (2. Kind) zurückgekehrt. Ihr ist jetzt aufgefallen, daß sie keinen kinderbezogenen Ortszuschlag erhält. Steht ihr eine Nachzahlung für den gesamten Zeitraum zu? Bei uns gilt TVÖD/K.

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Community-Antworten (3)

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pehoe

28.03.2008 um 11:36 Uhr

neris, siehe dazu § 11 TVÜ wenn die Kollegin im September 2005 keinen Lohn bezogen hat, kann sie die Besitzstandswahrung für Ortszuschlag Kind nicht mehr beanspruchen. War sie allerdings schon im September 2005 wieder beschäftigt und hat den Ortszuschlag Kind bekommen, steht ihr dieser auch weiterhin zu.

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neris

28.03.2008 um 11:50 Uhr

Danke für die Antwort pehoe Meine Kollegin erhält seit Feb. 08 den Ortszuschlag Kind wieder. Muß unser AG ihr den vorher nicht gezahlten Zuschlag nachzahlen?

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pehoe

28.03.2008 um 12:18 Uhr

neris, die Kollegin sollte ein Geltendmachung an den AG nach § 37 TVöD machen. Sie kann höchstens 6 Monate rückwirkend ( Datum d. Geltendmachung) eine Nachzahlung bekommen.

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