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Nachzählung des Wahlergebnisses führt zu andern Stimmzahlen - was tun?

W
w-j-l
Nov 2016 bearbeitet

Nun komme ich doch tatsächlich auch mal dazu, eine Frage zu stellen, die ich nirgends eindeutig beantwortet sehe.

Wir haben gestern die Wahl öffentlich ausgezählt. 11-köpfiger BR, der 11. Platz hatte 123 Stimmen, der 12. Platz hatte 121 Stimmen, der letzte Platz hatte 55 Stimmen.

Das ganze wurde durch mehrere Zählgruppen jeweils mehrfach gezählt. Die Wahlniederschrift wurde erstellt und das Ergebnis den Anwesenden bekanntgegeben.

Heute ergab es sich beim Nachzählen der o.g. Ergebnisse, dass der 12. Platz 122 Stimmen hat, und der letzte Platz 56 Stimmen, der 11. Platz ist unverändert. Damit ändert sich an keiner Stelle die Zuordnung der Plätze.

Wie kann das nun dargestellt werden? Die ursprünglichen Zahlen sind ja schon bekannt. Wird nun die Wahlniederschrift geändert, oder müssen in einem Protokoll einer WV-Sitzung die geänderten Zahlen festgehalten werden, die dann Eingang in die Bekanntmachung des Wahlergebnisses finden, mit der Konsequenz, dass Wahlniederschrift und Bekanntmachung unterschiedliche Zahlen enthalten?

Ich tendiere dazu, die Wahlniederschrift zu ändern, und in der Rubrik "Besondere Vorkommnisse" auf die veränderten Ergebnisse der Nachzählung hinzuweisen.

Gruesse w-j-l

3.153013

Community-Antworten (13)

M
Mona-Lisa

22.03.2006 um 18:30 Uhr

hallo w-j-l, ich meine, dass deine Denkweise richtig ist. Unter der Rubrik "Besondere Vorkommnisse" den Vorfall genau schildern (Sitzung einberufen), dann hat der Wahlvorstand sein möglichstes getan. Meines Erachtens müsstet ihr in der Bekanntmachung des Wahlergebnisses einen zusätzlichen Aushang machen, der den Hinweis auf die Änderung beinhaltet. Ich glaube nicht, dass euch jemand deswegen Schwierigkeiten macht. Mehr könnt ihr gar nicht tun. Gruss Mona-Lisa

K
Kölner

22.03.2006 um 18:50 Uhr

@Mona-Lisa Na, Mona-Lisa, den Schock am Morgen mit dem altägyptischen König überstanden? Zugegeben: Ich vermisse ja etwas ein Rück-Lächeln! Aber so ist das mit Exponaten aus dem Louvre.

@w-j-l Ich bin ja mehr her als hingerissen, was ich dazu schreiben sollte. Schön finde ich, dass auch Euch solche scheinbar einfachen Fehler unterlaufen. Ich frage noch einmal zur Sicherheit nach: Die Korrektur hat keine Ergebnisveränderung gebracht, oder? Es ist wirklich nur ein Zählfehler? Wenn Ihr jetzt noch einmal nachzähltet würde auch kein anderes Ergebnis mehr entstehen, oder?

W
w-j-l

22.03.2006 um 22:05 Uhr

Nur zwei Zählfehler. Keine Ergebnisveränderung.

Der 12. ist Mitglied des WV und hat auf einer Nachzählung der Ergebnisse des 11. und 12. Platzes verlangt. Wir haben heute morgen zu dritt ausgezählt, und den Fehler mit zweimaligem Nachzählen festgestellt.

K
Kölner

22.03.2006 um 22:46 Uhr

Das Nachzählen war ja dann ein reines Privatvergnügen, oder? Bei so viel eigener (gedehnter) Rechtsgeschichte, die Du ein ums andere Mal im Forum bewiesen hast, hätte ich Dir soviel demokratisches Verständnis gar nicht zugetraut. :-)) Schön, dass Du mich eines besseren belehrt hast.

Achja... Introspektionsfähigkeit ist manches Mal auch eine Art Kaffeesatzleserei!

W
w-j-l

22.03.2006 um 23:15 Uhr

Privatvergnügen? Naja, ich weiß nicht. Da ging es um das Unverständnis darüber, rausgewählt worden zu sein.

K
Kölner

22.03.2006 um 23:24 Uhr

Dann ist zumindest das Wahlergebnis anfechtbar, nicht wahr? Der nicht gewählte Kollege könnte ja eine Wahlprüfung verlangen, oder behaupten, seinem Kontrahenten seien noch Stimmen "in der Nacht" nachgeschoben worden, oder der WV sei sowieso nicht kompetent genug im Zählen.

Ich sach doch: Reines Privatvergnügen

W
w-j-l

22.03.2006 um 23:42 Uhr

Nochmal: Er ist selbst im WV. Er zweifelt auch nicht am endgültigen Ergebnis. Er hat als WV das geänderte Ergebnisprotokoll (WV-Sitzung) mit unterschrieben. Das Ergebnis des Kontrahenten ist unverändert.

Die Frage ist nur, auf welchem Wege das ganze richtig für die Betriebsöffentlichkeit dokumentiert wird. (Siehe meine Eingangsfrage).

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das ein seltenes Problem ist.

F
Fayence

22.03.2006 um 23:49 Uhr

w-j-l, ob die Wahlniederschrift im Sinne einer Urkunde zu werten ist, habe ich nicht weitergehend geprüft bzw. einen entsprechenden Hinweis nicht gefunden. Würde dieses aber mal einfach so seh´n. Daher schliesst sich für mich die Korrektur des Originals aus. Die Nachzählung würde ich im Wahlprotokoll festhalten, eine entsprechende Beschlussfassung werdet Ihr wohl gemacht haben. Die Aussenwirkung ist aus meiner Sicht zu vernachlässigen, da die Wahlniederschrift -zumindest bei uns nicht- nicht veröffentlicht wird sondern nur die Bekanntmachung des offiziellen Wahlergebnisses.

Somit wäre für mich Dein/Euer Problem gelöst bzw. sehe dieses nicht!

Gruß Fayence

W
w-j-l

22.03.2006 um 23:56 Uhr

Hallo Fayence, soweit ich die Kommentare nachlese, muss die Wahlniederschrift nicht unmittelbar nach der Wahl beschlossen werden. Das haben wir auch nicht getan. Daher hielte ich eine Nachbesserung für legitim, wenn sie in der Rubrik "Besondere Vorkommnisse" dokumentiert wird.

In der Bekanntmachung werden selbstverständlich nur die erforderlichen Angaben veröffentlicht. Es waren aber Kollegen bei der Auszählung, die das ursprüngliche Ergebnis kennen.

Gruesse w-j-l

F
Fayence

23.03.2006 um 14:59 Uhr

"Daher hielte ich eine Nachbesserung für legitim, wenn sie in der Rubrik "Besondere Vorkommnisse" dokumentiert wird."

w-j-l, schliesse mich dieser Meinung nach Deinen ergänzenden Ausführungen an.

Gruß Fayence

W
w-j-l

23.03.2006 um 17:20 Uhr

Nachdem hier keine begründeten, anderslautenden Ansichten mehr kamen, haben wir das auch so gemacht.

Ich danke allen, die mir bei der Meinungsbildung geholfen haben. Gruesse w-j-l

K
Kölner

23.03.2006 um 17:27 Uhr

Danke, dass ich Dir raten durfte.

RI
Ramses II

24.03.2006 um 00:45 Uhr

Wie wurden denn die Wahlunterlagen zwischen Auszählung und Nachzählung aufbewahrt?

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