Nun komme ich doch tatsächlich auch mal dazu, eine Frage zu stellen, die ich nirgends eindeutig beantwortet sehe.

Wir haben gestern die Wahl öffentlich ausgezählt.
11-köpfiger BR, der
11. Platz hatte 123 Stimmen, der
12. Platz hatte 121 Stimmen, der
letzte Platz hatte 55 Stimmen.

Das ganze wurde durch mehrere Zählgruppen jeweils mehrfach gezählt.
Die Wahlniederschrift wurde erstellt und das Ergebnis den Anwesenden bekanntgegeben.

Heute ergab es sich beim Nachzählen der o.g. Ergebnisse, dass der 12. Platz 122 Stimmen hat, und der letzte Platz 56 Stimmen, der 11. Platz ist unverändert.
Damit ändert sich an keiner Stelle die Zuordnung der Plätze.

Wie kann das nun dargestellt werden? Die ursprünglichen Zahlen sind ja schon bekannt. Wird nun die Wahlniederschrift geändert, oder müssen in einem Protokoll einer WV-Sitzung die geänderten Zahlen festgehalten werden, die dann Eingang in die Bekanntmachung des Wahlergebnisses finden, mit der Konsequenz, dass Wahlniederschrift und Bekanntmachung unterschiedliche Zahlen enthalten?

Ich tendiere dazu, die Wahlniederschrift zu ändern, und in der Rubrik "Besondere Vorkommnisse" auf die veränderten Ergebnisse der Nachzählung hinzuweisen.

Gruesse
w-j-l