Hallo Ihr wissenden,

Bei der Durchsicht aller abgeschlossenen BV's musste ich mit Erschrecken feststellen, daß es für eine Abteilung eine BV gibt , worin die Gleitzeit für diese Kolleginnen und Kollegen geregelt ist. Diese BV ist bereits seit 13 Jahren gültig und war uns allen im BR bisher eher unbekannt.
Die Mitarbeiter dort dürfen laut BV ein Arbeitszeitguthaben bis zum Ende des Monats von plus 20 Stunden aufbauen. Was über diese 20 Std. geht, wird vom AG am Ende des Monats einfach gestrichen.
Das heißt für mich ( Rücksprachen bei den Mitarbeitern ergaben auch eine Bestätigung dafür), das am Monatsende 20 Std. plus stehen, der Rest gekappt wird und im nächsten Monat, wenn die MA täglich 1 Std. mehr arbeiten, einfach 20 Std. nicht gezahlt oder gutgeschrieben werden.
Es gilt für mich jedoch der Grundsatz " Arbeit gegen Geld". Wir können ja sicher als BR nicht zulassen, daß diese BV weiter Gültigkeit hat.
Mit welchen Gesetzen oder Urteilen kann ich gegenüber unserer BRVorsitzenden argumentieren, daß diese BV gegen Gesetze oder Vorschriften verstösst. Unsere BRV ist in dieser Hinsicht leider etwas beratungsresistent.
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im voraus

Schlappe