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Mindestlohn für Reinigungskräfte?

B
bostonbulls
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen In unserem Haus gibt es eine Unterfirma, die die Küche ,Gebäudereinigung und Hausmeister abdeckt(Pflegeheim).Da diese Unterfirma nicht zu uns gehört, können wir sie nicht vertreten.Die Küche sowie Reinigung bekommt einen Stundenlohn, der um 6€ liegt.Das ist unter dem Mindestsatz.Leider werden die MA unter Druck gesetzt, mit der Drohung wer sich beschwert fliegt.Eine Rechtsanwältin soll gesagt haben, da die Firma nicht nur aus Reinigungskräften besteht gilt dieser Mindeststundenlohn nicht.Weiß hier irgendeiner darüber Bescheid?Es muß doch eine Möglichkeit geben hioer zu helfen? Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

M
mischkabär

15.03.2011 um 13:00 Uhr

Wenn ich den Begriff ,,Unterfirma" richtig interpretiere, ist dies wohl ein externer Dienstleister der Reinigung/Hausmeister abdeckt. Da sehe ich keine Möglichkeit für euch, etwas für diese MA zu tun.

P
Petrus

15.03.2011 um 14:58 Uhr

@Boston: Weist euren Chef höflich, aber bestimmt auf §23(2) AEntG hin. Eine anonyme Anzeige beim Zoll könnte ihm ein Bussgeld von bis zu 500000€ einbringen. Also nix mit Portokasse...

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