Erstellt am 15.03.2011 um 10:17 Uhr von Ulrik
Also, wenn im Arbeitsvertrag der 10te als Zahlungseinganstermin genannt ist, dann sehe ich sogar eine Schadenersatzpflicht für den AG.
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiges Erfüllungsgeschäft, es gibt Geld für Leistung. Die Leistung ist mit Ort und Zeit klar geregelt und gibt damit dem AG ja auch Möglichkeiten, zum Beispiel Unpünktlichkeiten mit einer Abmhanung zu ahnden, weil Produktionsprozesse davon abhängen.
Im Gegenzug hängen beim AN auch Prozesse an der pünktlichen Lohnzahlung, wie Miete, Daueraufträge, etc.
Eine verspätete Zahlung hat eine Schadenersatzpfllicht zur Folge (Siehe BGB).
Damit würde ich den AG mal konfrontieren
Erstellt am 15.03.2011 um 14:05 Uhr von paula
Schadensersatzpflicht sehe ich aber nur hinsichtlich der Verzugszinsen....
Erstellt am 15.03.2011 um 16:49 Uhr von Ulrik
Nicht nur der Verzugszinsen, auch evtl Rücklastschriftgebühren, Verzugszinsen, die der MA selbst zu tragen hat, weil er nicht rechtzeitig bezahlen konnte. Mahngebühren, etc. da hängt ja eine ganze Menge an möglichen Kosten dran.
Erstellt am 15.03.2011 um 16:55 Uhr von DonJohnson
Als BR würde ich mir das dicke Buch schnappen, dann bei 87,1,4 gucken, mein Initiativrecht in Anspruch nehmen und ne BV kleistern.
Der Vorteil ist, dass wir dann nciht nur auf der Individualrechtschiene sind, sondern auch auf der kollektiven, was mir als BR echt entspanntere Gesichtszüge bereiten würde...