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Rufdienst im Kreißsaal

A
Allzeitbereit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten als angestellte Hebammen in einer Klinik im Kreißsaal in Wechselschicht und mit Rufbereitschaftsdiensten. Für uns gilt der TVÖD Dazu mehrer Fragen: 1.) Dürfen Teilzeitkräfte im Vergleich zu 100%-Kräften überproportional zum Rufbereitschaftsdienst eingeteilt werden? 2.) Da wir immer alleine zum Dienst eingeteilt sind, können wir eigentlich nie eine Pause machen, bei der wir den Arbeitsplatz verlassen können. Geht das? 3.) Wie lange darf die AZ während des Rufdienstes sein. Ich finde im §z ArbZG, dass die AZ über die sonst erlaubte 10 Stunden verlängert werden kann, aber auch da muss es doch eine Begrenzung geben. Wir haben min 12h und max 24h Rufdienst. Heißt das, dass wir bei Arbeitsanfall 12 bzw 24h ununterbrochen Dienst im Kreißsaal machen müssen? 4.) Frage zur Ruhezeit. Beispiel: Frühdienst 6.30 - 15.00, anschließend Rufdienst 18.30 - 6.30, dann wieder am gleichen Tag Spätdienst 14.00 - 22.30 Was ist mit meiner vorgeschriebenen Ruhezeit? Wann darf ich wieder arbeiten, wenn ich im RD gerufen werde? Geht es überhaupt, dass ich nach dem FD, der um 15.00 endet, ab 18.30 wieder gerufen werde, (Nur 3,5h Pause dazwischen!) Danke wenn mir jemand weiterhilft. MfG Allzeitbereit

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Community-Antworten (2)

G
Galaxy

13.02.2014 um 14:52 Uhr

@allzeitbereit

deine Fragen im Einzelnen zu beantworten ist ohne weitere Kenntnisse wie Tarifvertrag, Betriebsrat vorhanden usw. schwierig zu beantworten. Ich empfehle dir folgende Webseite www.schichtplanfibel.de dort wird alles erklärt, auch für die verschiedenen Tarifverträge, sei es nun TVöD oder AVR oder,oder. Es gibt dort z.B. einen "Reiter" Rufdienste mit Erklärungen und Verweisen auch Gerichtsurteile die dir weiterhelfen können.

LG Galaxy

G
gironimo

13.02.2014 um 16:51 Uhr

Wenn Ihr einen BR im Betrieb habt, sollte dieser eigentlich eine Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen haben.

Ansonsten: siehe Hinweis von galaxy

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