Tägliche Arbeitszeit
Im Nachfolgenden ist eine Erhöhung der Arbeitszeit auf 60 Stunden möglich. In bis zu 7 Tagen. Wer kann mir dies näher erklären? Heisst das nicht auch jede Woche bis zu 60 Stunden möglich?? Bedeutet das nicht auch mehr als 12 Stunden täglich??
Danke schonmal
(10) 1In Verwaltungen und Betrieben, in denen auf Grund spezieller Aufgaben (zum Beispiel Ausgrabungen, Expeditionen, Schifffahrt) oder saisonbedingt erheblich verstärkte Tätigkeiten anfallen, kann für diese Tätigkeiten die regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verlängert werden. 2In diesem Fall muss durch Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Ende des Ausgleichszeitraums nach Absatz 2 Satz 1 ein entsprechender Zeitausgleich durchgeführt werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43.
Community-Antworten (1)
13.03.2011 um 20:02 Uhr
Eine Ausweitung ist mgl., aber nicht über 10 h am Tag hinaus. Es geht ja bei der Berechnung um Werktage, also Mo-Sa.. Bei 60 h kommt das auf 10 h am Tag, das is ok.
Dann gilt: § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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