Hallo, wir haben hier gerade das Thema Übernahme von Resturlaub.
Der AG bestätigt, dass die Rest-Urlaubstage aus 2010 bis Ende Mai genommen werden sollen. Der Urlaub ist mittlerweile auch verplant. Was geschieht, wenn der Mitarbeiter jetzt während des Urlaubs krank wird?
Muss der AG diese dann trotzdem länger nachgewähren? Eigentlich würden die Urlaubstage ja schon zum Ende des Jahres verfallen wenn sie nicht genommen werden.
Dass die Tage nicht genommen worden sind lag diesmal nicht am Arbeitgeber, ein paar Kollegen wollten einfach keinen Urlaub nehmen.
Der Arbeitgeber ist daher der Ansicht, dass die Übertragung bis Ende Mai schon ziemlich kulant ist.