Erstellt am 12.03.2011 um 21:20 Uhr von Kölner
@meike
Nach einem Urteil des EuGH kann Urlaub aus Krankheitsgründen nicht mehr verfallen...
Erstellt am 12.03.2011 um 23:07 Uhr von Katinca
Kölner,
eine gewagte These.
Es geht um Resturlaub aus 2010. Wenn das stimmen würde was Du sagst, wären die Verfallfristen in so manchem Tarif hinfällig.
Erstellt am 13.03.2011 um 03:17 Uhr von sanifair
Wo ist diese These denn gewagt? So ein Quatsch....
Interessant wäre höchstens noch warum der Urlaub bislang nicht genommen wurde...
Erstellt am 13.03.2011 um 09:08 Uhr von meike
Hallo Kölner,
Der Urlaub wurde nicht aus Krankheitsgründen nicht genommen. Die entsprechenden Kollegen wollten den Urlaub nicht in 2010 und im ersten Quartal 2011 nehmen. Bei Einem wurde der Urlaub für April 2011 eingereicht und auch vom Arbeitgeber genehmigt.
In der Regel wäre der Urlaub ja bereits verfallen, denn eine schriftliche Anforderung auf Übertragung auf 2010 gibt es in keinem Fall. Unser Arbeitgeber hat mündlich zugesagt, dass der Resturlaub Anfang diesen Jahres genommen werden darf.
Mittlerweile hat der Arbeitgeber die Aussage Anfang diesen Jahres auf Ende Mai präzisiert, da jetzt alle die alten Urlaube entsprechend geplant haben.
Erst jetzt kommt die Frage auf, was passiert wenn ein Arbeitnehmer während er den Resturlaub nimmt krank wird.
Erstellt am 13.03.2011 um 09:31 Uhr von Kölner
@meike
Dann gilt, was ich bereits geschrieben habe.
Was einem dann allerdings 'blühen' kann, dass der Urlaub im Anschluss an die Krankheit genommen werden muss...
@Katinca/fredda
Lustige Antworten!
Erstellt am 13.03.2011 um 11:05 Uhr von Lotte
meike,
letztendlich hat der AG einen Urlaub genehmigt und der AN wurde krank. Warum dieser genehmigte Urlaub nun genehmigt wurde und wie kulant der AG dabei war, interessiert bei der Rechtsprechung nicht. Einzige Einschränkung: Es geht in der Rechtsprechung nur um die Unverfallbarkeit (bei Krankheit) des gesetzlichen Urlaubsanspruchs.
Schau mal hier: BAG Urteil vom 24.3.2009, 9 AZR 983/07
Erstellt am 13.03.2011 um 12:09 Uhr von meike
Das dumme an der Sache ist, dass der Fall bisher ja noch gar nicht eingetreten ist.
Der (eine) Arbeitnehmer fordert vom Arbeitgeber eine Bestätigung, dass der Urlaub nicht verfällt, wenn er Arbeitnehmer krank wird, der Arbeitgeber ist aber nicht bereit, dass schriftlich zu geben. Letzlich wird das wohl darauf hinauslaufen, dass Resturlaube in Zukunft generell nicht mehr kulanterweise ins neue Jahr übertragen werden können :-(
Selbst wenn der betroffene Arbeitnehmer jetzt in seinem Urlaub nicht krank wird ist das für die übrigen Arbeitnehmer ziemlich blöd.
Falls der Arbeitnehmer in seinem Urlaub (in gut einem Monat) krank wird hat das für den Arbeitgeber einen schaalen Beigeschmack so nach dem Motto die Krankheit war angekündigt.
Erstellt am 13.03.2011 um 15:20 Uhr von Lotte
meike,
spinnt der AN? Sorry...
Erstellt am 13.03.2011 um 15:33 Uhr von Katinca
*kulanterweise*
Das geht nicht .
Erstellt am 13.03.2011 um 17:36 Uhr von isabell