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Übernahme von Urlaubstagen in das Folgejahr

M
Meike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben hier gerade das Thema Übernahme von Resturlaub. Der AG bestätigt, dass die Rest-Urlaubstage aus 2010 bis Ende Mai genommen werden sollen. Der Urlaub ist mittlerweile auch verplant. Was geschieht, wenn der Mitarbeiter jetzt während des Urlaubs krank wird? Muss der AG diese dann trotzdem länger nachgewähren? Eigentlich würden die Urlaubstage ja schon zum Ende des Jahres verfallen wenn sie nicht genommen werden. Dass die Tage nicht genommen worden sind lag diesmal nicht am Arbeitgeber, ein paar Kollegen wollten einfach keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber ist daher der Ansicht, dass die Übertragung bis Ende Mai schon ziemlich kulant ist.

2.352010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

12.03.2011 um 22:20 Uhr

@meike Nach einem Urteil des EuGH kann Urlaub aus Krankheitsgründen nicht mehr verfallen...

K
Katinca

13.03.2011 um 00:07 Uhr

Kölner, eine gewagte These. Es geht um Resturlaub aus 2010. Wenn das stimmen würde was Du sagst, wären die Verfallfristen in so manchem Tarif hinfällig.

S
sanifair

13.03.2011 um 04:17 Uhr

Wo ist diese These denn gewagt? So ein Quatsch....

Interessant wäre höchstens noch warum der Urlaub bislang nicht genommen wurde...

M
Meike

13.03.2011 um 10:08 Uhr

Hallo Kölner, Der Urlaub wurde nicht aus Krankheitsgründen nicht genommen. Die entsprechenden Kollegen wollten den Urlaub nicht in 2010 und im ersten Quartal 2011 nehmen. Bei Einem wurde der Urlaub für April 2011 eingereicht und auch vom Arbeitgeber genehmigt. In der Regel wäre der Urlaub ja bereits verfallen, denn eine schriftliche Anforderung auf Übertragung auf 2010 gibt es in keinem Fall. Unser Arbeitgeber hat mündlich zugesagt, dass der Resturlaub Anfang diesen Jahres genommen werden darf. Mittlerweile hat der Arbeitgeber die Aussage Anfang diesen Jahres auf Ende Mai präzisiert, da jetzt alle die alten Urlaube entsprechend geplant haben. Erst jetzt kommt die Frage auf, was passiert wenn ein Arbeitnehmer während er den Resturlaub nimmt krank wird.

K
Kölner

13.03.2011 um 10:31 Uhr

@meike Dann gilt, was ich bereits geschrieben habe. Was einem dann allerdings 'blühen' kann, dass der Urlaub im Anschluss an die Krankheit genommen werden muss...

@Katinca/fredda Lustige Antworten!

L
Lotte

13.03.2011 um 12:05 Uhr

meike, letztendlich hat der AG einen Urlaub genehmigt und der AN wurde krank. Warum dieser genehmigte Urlaub nun genehmigt wurde und wie kulant der AG dabei war, interessiert bei der Rechtsprechung nicht. Einzige Einschränkung: Es geht in der Rechtsprechung nur um die Unverfallbarkeit (bei Krankheit) des gesetzlichen Urlaubsanspruchs. Schau mal hier: BAG Urteil vom 24.3.2009, 9 AZR 983/07

M
Meike

13.03.2011 um 13:09 Uhr

Das dumme an der Sache ist, dass der Fall bisher ja noch gar nicht eingetreten ist. Der (eine) Arbeitnehmer fordert vom Arbeitgeber eine Bestätigung, dass der Urlaub nicht verfällt, wenn er Arbeitnehmer krank wird, der Arbeitgeber ist aber nicht bereit, dass schriftlich zu geben. Letzlich wird das wohl darauf hinauslaufen, dass Resturlaube in Zukunft generell nicht mehr kulanterweise ins neue Jahr übertragen werden können :-(

Selbst wenn der betroffene Arbeitnehmer jetzt in seinem Urlaub nicht krank wird ist das für die übrigen Arbeitnehmer ziemlich blöd. Falls der Arbeitnehmer in seinem Urlaub (in gut einem Monat) krank wird hat das für den Arbeitgeber einen schaalen Beigeschmack so nach dem Motto die Krankheit war angekündigt.

L
Lotte

13.03.2011 um 16:20 Uhr

meike, spinnt der AN? Sorry...

K
Katinca

13.03.2011 um 16:33 Uhr

kulanterweise Das geht nicht .

I
isabell

13.03.2011 um 18:36 Uhr

was geht nicht?

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