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Frage nach BV Entgeltgestaltung

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Clarafall
Jan 2018 bearbeitet

Soeben lese ich den Beitrag zur Frage "Entgeltgestaltung" von weißerose. Da wir uns damit gerade sehr intensiv beschäftigen - unsere BV Eingruppierungen wurde vor einem Jahr vom AG gekündigt - der ehemalíge BR hat nicht darum gekämpft (sie war nämlich richtig gut), nun müssen wir etwas Neues finden, deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn ich mal Informationen bekommen könnte, wie Eure BV Entgeltgestaltung denn aussieht. Danke recht herzlich für die Hilfe und Gruß von ClaraFall

Eure zahlreichen Antworten helfen uns sehr weiter, wir bedanken uns herzlich bei Euch und werden alle Überlegungen im Betriebsausschuss bedenken. Es grußt ClaraFall

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Community-Antworten (4)

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rkoch

11.03.2011 um 16:14 Uhr

BV Eingruppierungen wurde vor einem Jahr vom AG gekündigt der ehemalíge BR hat nicht darum gekämpft

Warum sollte er auch?

Stellt sich mir nämlich die Frage nach welchem § des BetrVG diese BV entstanden ist. Faktisch fällt eine derartige BV wie schon gesagt in den Sachbereich des §87 (1) Nr. 10 - und damit in die NACHWIRKUNG des §77 (6) BetrVG. Sprich: Die reine Kündigung hebt die BV nicht auf (so lange eine Nachwirkung in der BV nicht AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen wurde!). So lange keine neue Regelung zwischen AG und BR vereinbart wurde gilt die BV immer noch und der AG muss sich daran halten - vorbehaltlich die BV fällt nicht unter die Regelungssperre des §77 (3), aber das wird sich herausstellen wenn ihr den AG auffordert sie einzuhalten und das ggf. durch ein Beschlußverfahren stützt.

nun müssen wir etwas Neues finden

Warum nicht das gleiche? Wenn ihr mit der BV wie sie ist zufriden seid, dann steht doch dahinter! Soll doch der AG seine Änderungswünsche bekannt geben, dann schaut weiter ob ihr damit leben könnt. Sucht Argumente warum ihr keine Änderung wollt. Am Ende entscheidet im Zweifelsfalle die Einigungsstelle und wenn Eure Argumente nicht aus der Luft gegriffen sind und der AG keine starke Begründung für seine Änderungen hat steht ihr da doch gar nicht schlecht da. Eine BV die lange Zeit (nehme ich mal an) mit Erfolg bestanden hat ist auf jeden Fall schon ein starkes Argument FÜR diese BV. Dagegen ist die schlimmste, wertloseste und gerne gezogene AG-Masche die Argumentation "Ich brauche keine BV, das Regle ich nach Bedarf." Damit steht der AG schon auf verlorenem Posten. Also muss er schon kräftig vorlegen oder er kann es bleiben lassen.

C
Clarafall

11.03.2011 um 16:39 Uhr

Herzlichen Dank rkoch, wir sind im Gremium mit der NACHWIRKUNG nämlich unterschiedlicher Meinung. Der Beitrag hat mir sehr geholfen. Gruß von ClaraFall

R
rkoch

11.03.2011 um 17:01 Uhr

BTW: Das schlimmste was Euch passieren kann, ist das ein ArbG oder die Einigungsstelle ein MBR wegen der Tarifsperre ablehnt, was aber IMHO nicht passieren wird. Dazu ein Zitat aus BAG v. 20. 07. 1999 - 1 ABR 66/98

Zur Ausgestaltung von Entlohnungsgrundsätzen gehört nach ständiger Rechtsprechung die Aufstellung des Entgeltsystems mit all seinen Einzelheiten sowie die Bildung von Gehaltsgruppen nach abstrakten Kriterien einschließlich der isolierten Festsetzung der Wertunterschiede nach Prozentsätzen oder sonstigen Bezugsgrößen.

Allerdings - ohne Eure BV zu kennen - darf EINES nicht passieren: Das die BV das EINKOMMEN, d.h die Geldwerte regelt. Das steht einer BV nicht zu sondern ist allein Vertragssache. So weit das eine (Geld) vom anderen (Eingruppierungsordnung) strikt zu trennen wäre ist das noch unkritisch, da dann nur ein Teil unwirksam wäre. Andernfalls wäre die ganze BV unwirksam.

Soweit das vorgesagte auf Eure BV nicht zutrifft fällt Euere BV definitiv wirksam unter §87 und so weit die Nachwirkung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde seid ihr damit auch definitv in der Nachwirkung.

S
Südmann

11.03.2011 um 17:19 Uhr

verhandlungstaktisch wäre es unklug, zu sagen, wir wollen die BV so behalten/haben, wie sie war,

ich würde hier in allen Bereichen erstmal noch auf BR-Seite ein Pfund draufpacken.... der AG will sie verschlechtern ? ihr wollt sie verbessern !

dies schafft Spielraum , auch etwas nachgeben zu können, um als Endziel Regelungen zu erreichen, die zumindest nicht schlechter sind als die vorherigen

aber wie gesagt, der AG will eine neue BV, ihr habt Zeit............................

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