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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer vertritt den Betriebsrat bei einer Wahlanfechtung?

W
WillyM
Nov 2016 bearbeitet

Achtung: Das ist jetzt der 3. Versuch, heir eine Frage zu stellen. Das Problem bei den bisherigen 2 Versuchen war folgendes: Statt meine Frage zu beantworten wurde sinnloses Zeug rumgesülzt und nach 3 Antworten schaut eh keiner mehr rein und man kann die Hoffnung auf eine echte Antwort aufgeben.

Deshalb nun meine herzliche Bitte an alle: Beantwortet mirt nur die Frage und nichts anderes. Wenn Ihr es nicht wisst, dann lasst es. Außer der reinen Antwort auf meine Frage will ich keine anderen Kommentare sehen. Wenn Ihr Rückfragen habt, macht dieses bitte als "nicht-öffentlichen" Beitrag.

So, nun versuche ich es nochmal:

Eine Betriebsratswahl wird angefochten und somit der Betriebsrat verklagt.

Die Mehrheit des Betriebsrates hat entschieden, dass ein Anwalt mit der Vertretung vor Gericht beauftragt wird.

Eine Minderheit ist mit dem Anwalt nicht einverstanden und möchte sich lieber selbst verteidigen. Sie möchte Aktenein-sicht und die Möglichkeit, Zeugen zu laden und diese vor Gericht selbst befragen.

Der Anwalt des Betriebsrates vertritt die Ansicht, dass das nicht geht, da das Betriebsratsgremium wie eine juristische Person zu betrachten sei. Es müsse somit in seiner Gesamtheit vor Gericht vertreten werden.

Die Minderheit ist der Ansicht, dass sich die Klage gegen jeden Einzelnen richtet (analog BGB-Gesellschaft) und somit auch jeder einzeln zur Verteidigung berechtigt ist.

Wo findet man Informationen dazu ? (Bitte nur diese Frage beantworten ! Ich will nicht die Meinung der Leser zu dieser Frage wissen sondern ausschließlich Quellen, wo ich es selbst nachlesen kann !!!

2.308017

Community-Antworten (17)

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pfeilenbogen

27.07.2010 um 14:20 Uhr

WillyM

Du kannst die Frage noch x-mal stellen die Antworten werden nicht anders. Ihr habt doch einen Anwalt, also höre auf diesen und glaube diesem. Letztlich besthet ja noch die Möglichkeit das BetrVG und Kommentierung und das ArbGG zu lesen und selbstverständlich als BR sich zu schulen so wie es auch das BAG als Pflicht bereits festgestellt hat.

Ein BR der zu Anfang nur die eine große Sorge hat, wird die Wahl angefochten und wenn ja welche Rechte habe ich dann, sollte einmal überlegen was das BetrVG zu seinen Aufgabeb sagt. Also ich kenne da andere.

K
knorr

27.07.2010 um 14:24 Uhr

WillyM

Egal was Du schreibst - es lässt sich hier niemand den Mund verbieten.

Also ihr habt doch per Beschluss einen Anwalt und genau der wird Euch die Sache beantworten und sicher nicht das Forum. Selbstverteidigung vor Gericht war noch nie wirklich gut.

T
Tanzbär

27.07.2010 um 14:47 Uhr

Wozu habt ihr überhaupt euch einen Anwalt genommen, wenn ihr seine Worte anzweifelt und in einem Forum Rat sucht?

D
DonJohnson

27.07.2010 um 14:48 Uhr

WillyM Na, du bist mir ja einer...

Nur um es mochmals zu erwähnen... Was zuvor geschrieben wurde stimmt. Glaubt eurem Anwalt, denn er hat Recht.

Wenn ihr aber doch schon einen Mehrheitsbeschluss habt, warum dann noch diese Frage???

Und welche Akten will die Minderheit einsehen? Alle Wahlunterlagen wurden doch wohl dem Gremium ausgehändigt. Daraus könnt ihr doch wohl ersehen, ob die Wahl mit Erfolg anfechtbar ist oder nciht. Und warum glaubt die Minderheit, es könne Anwalt spielen und Zeugen vorladen und befragen? Glaubt die Minderheit wirklich sie wäre besser als ein guter Fachanwalt?

Ich kann dazu nur sagen: "Schuster bleib bei deinen Leisten!"

D
DonJohnson

27.07.2010 um 14:49 Uhr

Tanzbär Sollte der Fragesteller nciht wissen, dass es hier keine Rechtsberatung geben kann und darf?

R
ridgeback

27.07.2010 um 15:02 Uhr

...und genau diese Frage wurde beantwortet!!!!!! Mit Quellenangabe!!!!!

Jetzt verstehe ich auch, warum ihr den Anwalt nicht versteht!!!

W
WillyM

27.07.2010 um 15:20 Uhr

pfeilenbogen: Zunächst mal Danke für den einzigen echten Hinweis: "...das BetrVG und Kommentierung und das ArbGG zu lesen " Das ArbGG kannte ich noch nicht. Leider habe ich auch dort nichts relevantes gefunden. Kannst Du mir vielleicht eine konkrete Angaben nennen, z.B. ein § ?

(Anmerkung: Im Kommentar zum BetrVG von Fitting steht auch nichts darüber drin)

An die anderen: Ja, wir haben einen Anwalt, den die Mehrheit bestimmt hat. Wir, die Minderheit glauben eben nicht einfach was er sagt. Deshalb suchen wir, ein Gesetz, einen Kommentar, ein Urteil oder irgend etwas anderes handfesteres als "Glaub dem Anwalt".

Dazu habe ich bereits zu viele negative Erfahrungen mit Anwälten hinter mir.

R
ridgeback

27.07.2010 um 15:50 Uhr

...dann google mal.

Anfechtungsberechtigung (Rz. 10-12)

2.5.2 Anfechtungsfrist (Rz. 13)

2.5.3 Inhalt des Antrags (Rz. 14)

2.5.4 Anfechtungsgegner (Rz. 15)

2.5.5 Gegenstandswert einer Wahlanfechtung (Rz. 16)

P
pfeilenbogen

27.07.2010 um 15:52 Uhr

WillyM

Du hast ganz offenbar meine Aussagen missverstanden, so wie Du sie deutest. Denn sie gehen in die gleiche Richtung wie die der anderen hier.

Weiter, wenn Du im BetrVG und Kommentierung richtig gelesen hättest, hättest Du auch erkannt, dass es im BR immer nach Mehrheit geht. Also die Minderheit mit einem Beschluss nicht glücklich sein kann/ muss, diesen aber akzeptieren muss. Einizige mögliche Ausnahme, der Beschluss wäre rechtwidrig. Doch auch hier findet man dann im BetrVG incl. Kommentierung das weitere. Nämlich wie was dann unternommen werden kann.

Bei so vielen Zweifen am BR könnte man aber auch überlegen, dass Mandat niederzulegen. Man darf auch sein Sprbuch öffnen um sich privaten Rat bei einem Anwalt seines Vertrauens zu holen. Doch ich schätze einmal, die Antworten dürften nicht wirklich ganz anders ausfallen.

W
WillyM

27.07.2010 um 16:03 Uhr

ridgeback: Worauf beziehen sich Deine Kapitel-Nummern und Randziffern ?

(Zum Fitting passen sie nicht)

R
ridgeback

27.07.2010 um 16:05 Uhr

...auf meine Kommentierung von gestern.

I
Immie

27.07.2010 um 19:51 Uhr

@WilliM ...Die Mehrheit des Betriebsrates hat entschieden, dass ein Anwalt mit der Vertretung vor Gericht beauftragt wird. Eine Minderheit ist mit dem Anwalt nicht einverstanden...

So ein Mist... diese Demokratie...

...und möchte sich lieber selbst verteidigen....

Na dann viel Glück!

K
KEtzer

27.07.2010 um 20:57 Uhr

"Eine Betriebsratswahl wird angefochten und somit der Betriebsrat verklagt."

Die Mehrheit des Betriebsrates hat entschieden, dass ein Anwalt mit der Vertretung vor Gericht beauftragt wird.

=> Sofern nicht die Nichtigkeit der Wahl, sondern bloss die Anfechtbarkeit gerichtlich festgestellt werden sollte, duerfte dieser Beschluss auch wirksam sein

Eine Minderheit ist mit dem Anwalt nicht einverstanden und möchte sich lieber selbst verteidigen. Sie möchte Aktenein-sicht und die Möglichkeit, Zeugen zu laden und diese vor Gericht selbst befragen.

=> Zuviel Matlock, LA Law und Boston Legal gesehen? Was gibt es Langweiligeres als Akten zu einer BR-Wahl? Im Uebrigen werden hierzulande Zeugen vom Gericht geladen. "Verteidigen" ist wohl auch nicht das Wort der Wahl... schliesslich handelt es sich um kein Strafverfahren.

Der Anwalt des Betriebsrates vertritt die Ansicht, dass das nicht geht, da das Betriebsratsgremium wie eine juristische Person zu betrachten sei. Es müsse somit in seiner Gesamtheit vor Gericht vertreten werden.

=> Na, und weil der gute Mann Jura studiert und sogar seine Staatsexamen abgelegt hat, steht zu vermuten, dass er ueber mehr als bloss truebe Sachkenntnis verfuegt.

Die Minderheit ist der Ansicht, dass sich die Klage gegen jeden Einzelnen richtet (analog BGB-Gesellschaft) und somit auch jeder einzeln zur Verteidigung berechtigt ist.

=> Wenn die auch alle Jura studiert und ihre Staatsexamen abgelegt haben, duerfte es einen interessanten fachlichen Disput mit dem Anwalt geben. Dabei bleibts dann aber auch. Dagegen spricht jedoch die recht weit hergeholt zu sein scheinende Annahme einer Analogie zwischen Betriebsratsgremium und einer BGB-Gesellschaft.

Wo findet man Informationen dazu ? (Bitte nur diese Frage beantworten ! Ich will nicht die Meinung der Leser zu dieser Frage wissen sondern ausschließlich Quellen, wo ich es selbst nachlesen kann !!!

W
WillyM

05.08.2010 um 05:46 Uhr

Schade, dass hier im Forum niemand lesen kann oder will.

Es wurde wie so oft sinnlos rumgelabert und niemand hat auch nur versucht, meine Frage zu beantworten.

L
Lotte

05.08.2010 um 09:32 Uhr

Willy, ja ich finde auch, Schuld haben immer die anderen... ;-))

H
happy

05.08.2010 um 18:34 Uhr

Ja mit der Demokratie, auch im Betriebsrat, ist es so eine Sache.... Mir wirft sich die Frage auf: Die Wahl wird, warum auch immer, angefochten (Gründe wurden von WillyM leider nicht genannt) und diese Wahl wurde vom Wahlvorstand durchgeführt. Warum sollte sich jedes Betriebsratsmitglied verklagt fühlen??

Nochmal in aller Deutlichkeit: Mehrheitsbeschlüsse des BR sind bindend ! Also, damit leben (auch wenn es manchmal schwerfällt) oder für andere Mehrheitsverhältnisse sorgen.

Don`t worry be happy

Happy

K
Kölner

05.08.2010 um 18:44 Uhr

@Happy Eine Klage wird sich regelmäßig gegen den BR richten, wenn er falsch gewählt wurde und die Anfechtungsklage angenommen wurde.

@WillyM Die einzige Chance einen weiteren Anwalt hinzuzuziehen ist, wenn die Richtigkeit der Wahl EINZELNER BR-Mitglieder bezweifelt wird. Dann kann das EINZELNE BR-Mitglied auch noch eine anwaltschaftliche Vertretung fordern.

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