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Einführung von "Vertrauensarbeitszeit" mitbestimmungspflichtig?

U
Uwe
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, unsere GF hat einfach mal für fünf Mitarbeiter "Vertrauensarbeitszeit" ins Leben gerufen (damit zeigt man den Mitarbeitern, dass sie der GF "wichtig" sind). Ein Schelm, wer da denkt, dass sich die Kollegen sich jetzt nicht mehr an den vorhandenen Terminals ein- und ausbuchen müssen, damit der BR keine Chance mehr hat, wegen der häufigen Arbeitszeitverstöße zu mahnen. Der konsultierte RA stimmt uns zu, dass man kann auf Basis des BAG-Beschlusses vom 6.5.2003, 1 ABR 13/02 ein Beschlussverfahren zum Auskunftsanspruch starten und auch die häufigen massiven Arbeitszeitverstöße mit einbinden. Meine Frage: Kann man den §87 BetrVG auch so interpretieren, dass auch die Einführung von Vertrauensarbeitszeit mitbestimmungspflichtig ist? Wenn dazu jemand ein zutreffendes LAG/BAG-Urteil kennen würde, würden wir das gern dem RA zuspielen. Viele Grüße Uwe

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Community-Antworten (4)

G
gallocampo

09.03.2011 um 17:13 Uhr

Moin!

Schau mal in den FITTING Handkommentar 24. Auflage zum BetrVG, §87 Rn 115/116/117.

Dort steht klar, dass es ein MBR bei der Einführung von Vetrauensarbeitszeit gibt.

=> BAG 6. 5. 03 AP Nr. 81 zu §80 BetrVG 1972

Gruß gallocampo

U
Uwe

10.03.2011 um 09:33 Uhr

Hallo gallocampo, vielen Dank für den Hinweis. Das BAG-Urteil zur Mitteilungspflicht hatten wir unserem RA bereits gegeben. Aber die Rn im Fitting sind genau das, was wir zum Thema Mitbestimmung bei der Einführung der Vertrauensarbeitszeit noch gesucht hatten. Viele Grüße Uwe

K
Kölner

10.03.2011 um 10:42 Uhr

@Uwe Und selbst wenn der AG die V-AZ einführt muss er einiges im Hinblick auf die Nachweispflichten beachten (§ 16 ArbZG i.V. mit dem BAG-Urteil vom 6. Mai 2003 – 1 ABR 13/02)

P
Petrus

10.03.2011 um 16:12 Uhr

Aber mal was anderes: Was habt ihr für einen Anwalt, wenn Ihr ihm selbst die Urteile, die in DEM Standardkommentar zum BetrVG stehen, "zuspielen" müsst?

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