Liebe Kollegen,
unsere GF hat einfach mal für fünf Mitarbeiter "Vertrauensarbeitszeit" ins Leben gerufen (damit zeigt man den Mitarbeitern, dass sie der GF "wichtig" sind). Ein Schelm, wer da denkt, dass sich die Kollegen sich jetzt nicht mehr an den vorhandenen Terminals ein- und ausbuchen müssen, damit der BR keine Chance mehr hat, wegen der häufigen Arbeitszeitverstöße zu mahnen. Der konsultierte RA stimmt uns zu, dass man kann auf Basis des BAG-Beschlusses vom 6.5.2003, 1 ABR 13/02 ein Beschlussverfahren zum Auskunftsanspruch starten und auch die häufigen massiven Arbeitszeitverstöße mit einbinden. Meine Frage: Kann man den §87 BetrVG auch so interpretieren, dass auch die Einführung von Vertrauensarbeitszeit mitbestimmungspflichtig ist? Wenn dazu jemand ein zutreffendes LAG/BAG-Urteil kennen würde, würden wir das gern dem RA zuspielen.
Viele Grüße
Uwe