Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei uns wurde probeweise durch BV die Einführung der Vertrauensarbeitszeit durch den Betriebsrat beschlossen, obwohl mehr als die Hälfte der Kollegen dagegen waren (Mitarbeiterbefragung).

Die BV war schlecht für die Mitarbeiter. Ich bin selbst Ersatzmitglied und habe mich mit dem Betriebsrat ziemlich rumgezankt und habe meine Fragen zur BV auch hier ins Forum gestellt. Die BV wurde daraufhin nachgebessert.

Jetzt wurden wir Mitarbeiter (im Moment vertrete ich nicht, bin also Mitarbeiter) aufgefordert, endgültig über die Vertrauensarbeitszeit abzustimmen. Desweiteren wurde uns mitgeteilt, dass Enthaltungen als „Nein“ gewertet werden.

Ist das Rechtens? Enthaltungen sind weder ja noch nein, das sind Enthaltungen. Wer hat das Recht, etwas anderes daraus zu machen. Auch die Betriebsräte können sich ja bei ihren Beschlüssen enthalten.

Da im Vorfeld zu der probeweisen Einführung der Vertrauensarbeitszeit die Mehrheit dagegen war und auch noch die ursprüngliche BV sehr zum Nachteil der Mehrheit zu Stande kam, wollte ich mich eigentlich enthalten, denn auf Pseudodemokratie habe ich keine Lust. Das heißt nicht, dass ich nicht zur Abstimmung gehen würde.

Danke für Eure Antworten.
Mary Jane