Erstellt am 04.03.2015 um 00:11 Uhr von Kölner
AN haben an einer BV nix zu entscheiden. Das ist grober Unfug und eines BR nicht würdig. An so eine Abstimmung muss sich eh niemand halten!
Entweder der BR, schließt ab mit dem AG oder lässt es.
Man man man, dieses bekloppte basisdemokratiegehampel...
Erstellt am 04.03.2015 um 05:46 Uhr von Snooker
@maryjane
*bei uns wurde probeweise durch BV die Einführung der Vertrauensarbeitszeit durch den Betriebsrat beschlossen, obwohl mehr als die Hälfte der Kollegen dagegen waren (Mitarbeiterbefragung).*
Was nicht so ganz eindeutig ist, geht es hier um 2 BV´s (eine die die Probe beinhaltet und eine über die Einführung der Vertrauenarbeitszeit), oder um eine BV ( die über die Einführung der Vertrauensarbeitszeit)
Eine BV bezweckt ja auch ein bestimmtes Ziel. Heisst ein bestimmter Weg wird vor gegeben und wenn das klappt hat man das richtige Ergebnis. Dies wäre mit zu berücksichtigen wenn es gilt erst die erste BV (soweit es sie gibt) zufriedenstellend zu erfüllen.
Grundsätzlich hat Kölner mit seiner Aussage recht, wenn es auch nichts ungewöhnliches ist eine Urabstimmung durch zu führen ob etwas eingeführt werden soll oder nicht. Was dann jedoch wie bei euch das inhaltliche betrifft, kann es eigentlich nicht sein das bei jedem Absatz der geregelt werden soll die Belegschaft mit eingreift. Wenn ein Betriebsrat nicht weiss was gut oder besser für die Belegschaft ist, sollte er lieber die Finger von solchen Vereinbarungen lassen, oder aber vorab eine Schulung zu dem Thema besuchen.
Sinnvoll könnte zusätzlich noch sein eine Betriebsversammlung zu machen und es dort zum Thema zu machen. Die Verhandlungen dann, sollten aber bei Betriebsrat und AG und ohne wenn und aber von außen, bis zum Abschuss führen.
Und nein, eine Enthaltung der Stimme bei einer Mitarbeiterbfragung zählt nicht als nein. Sie ist und bleibt eine Enhaltung und ist auch als solches zu werten. Hier irrt der BR wohl mit der Auslegung des BetrVG. Dies sieht nur bei bei zu fassenden Beschlüssen des Betriebsrates in seiner Sitzung vor das eine Enthaltung als nein zu werten ist. Dies gilt aber nicht für Mitarbeiterbefragungen.
Erstellt am 04.03.2015 um 09:50 Uhr von gironimo
Was reitet bloß den BR !!!!!
Natürlich kann man sagen, wir wollen dass die Mehrheit ja sagt (ist ja vergleichbar mit Abstimmungen bei einer Beschlussfassung) - dann sind eben Enthaltungen nicht ja.
Aber was nutzt es, wenn der BR trotzdem die BV unterschreibt (was er ja darf). Offenbar hat er sich ja bisher auch nicht an die Meinung der AN gehalten.
Die Frage die sich der BR doch stellen muss ist, wie er zukünftig seine Aufgaben aus dem § 80 BetrVG durchführen will/kann? Wie überwacht er die Einhaltung der tarifl. / gesetzl. Arbeitszeiten. Wie nimmt er seine Mitbestimmung bei Mehrarbeit wahr usw.???
Das BAG hat doch dem BR in Sachen Vertrauensarbeitszeit deutlich den Rücken gestärkt.
Er sollte also tatsächlich die Finger davon lassen.
Erstellt am 04.03.2015 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Wenn, wie hier, der BR seine Zustimmung von einem bestimmten Votum der Belegschaft abhängig macht, so kann er die Kriterien natürlich (weitestgehend) frei festlegen. Er kann festlegen, dass er nur bei Einstimmigkeit, oder nur wenn 3/4 der Belegschaft zustimmen, oder einfache Mehrheit, oder meinetwegen auch, wenn bereits 10% zustimmen, die BV abschließt. Da sind ihm formal keine Grenzen auferlegt. Ebenso kann er festlegen, ob (falls es eine einfache Mehrheit sein soll) die Mehrheit der Stimmberechtigten, der abgegebenen Stimmen, der gültigen Stimmen usw. erreicht werden muss. Ebenso wäre auch möglich mehr als zwei Antwortmöglichkeiten vorzugeben. Hier ist der BR völlig frei. Einse solche Abstimmung ist im Gesetz nicht vorgesehen und von daher kann der BR seine Willensbildung betreiben wie es ihm beliebt.
Von daher bleibt allenfalls die Frage, was sachgerecht ist. Und bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit wird es welche geben die es gut finden, welche die es schlecht finden und welche denen es eagl ist. Da muss man sich überlegen ob es sachgerecht ist, diejenigen denen es offensichtlich egal ist, dem Lager derer die dagegen sind zuzuschlagen. Das könnte den Vorwurf der Manipulation hervorrufen.
Um mal ein anderes Beispiel zu konstruieren: Wenn es hier z.B. um die Einführung von Samstagsarbeit ginge, dann könnte eine Überlegung sein, dass der Nachteil für diejenigen die dagegen sind grundsätzlich höher ist, als der Vorteil für diejenigen die dafür sind. Insofern könnte man das dann z.B. davon abhängig machen, dass sich 3/4 der Belegschaft dafür aussprechen.
Erstellt am 04.03.2015 um 14:00 Uhr von paula
ein BR kann sich auch gegen das Votum der Belegschaft stellen. Das Votum bewirkt gar nix! Ob er es politisch überlebt, ist eine andere Sache und diese Frage ist vom BR zu bewerten.
Ich bin aber bei Kölner und gironimo: was soll der Mist?
Ein BR bringt sich so in eine kaum beherrschbare Situation. Er kann weder seine Position differenziert darstellen, noch die Verhandlungssituation für die Befragung sauber darstellen, seine Argumente und die des AGs sauber aufbereiten und vermitteln etc.
Der BR soll den Ar... in der Hose haben und sauber im Sinne dessen entscheiden, was ER für richtig hält
Und maryjane
bei der nächsten BR Wahl kannst Du Dich dann wieder zur Wahl stellen, evtl. vorher mit Deiner Meinung dazu werben und falls Du Wähler von Dir überzeugst, es später besser machen
Erstellt am 04.03.2015 um 21:12 Uhr von maryjane
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
herzlichen Dank für Eure Antworten.
Mary Jane