zusamenhängendes Wochenende
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zum Thema Einzelhandel. Mein Sohn ist dort in der Lehre (Möbelhaus) Seit dem letzten Jahr im August hat er noch nicht einmal 2 Tage hintereinander frei gehabt(z.B. Wochenende) Er ist zwar 18 Jahre alt, ich meine aber gelesen zu haben, dass auch Erwachsene monatlich einmal einen Anspruch auf ein zusammenhängendes Wochenende haben. vielen Dank für eure Hilfe.
träne
Community-Antworten (2)
08.03.2011 um 17:41 Uhr
Das müsste dann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag gewesen sein. Das ArbZG geht ja immer noch von einer 6-Tage-Woche aus.
10.03.2011 um 11:38 Uhr
Im Tarifvertrag für Hessen (Einzelhandel) §2a Spätöffnungs- und Samatagsarbeit Abs. 3 "Darüber hinaus sollen die Beschäftigten auf ihren Wunsch an nicht mehr als drei Tagen in der Woche nach 18:30 Uhr und an nicht mehr als drei Samstage im Monat beschäftigt werden". Es müßte allerdings auch geklährt werden ob der Tarifvertrag zur Anwendung kommt und der Mitarbeiter Mitglied der Gewerkschaft ist.
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